(wS/si) Siegen 14.04.2023 | Die Stadt Siegen hat ein Konzept für mehr innerstädtisches Tempo 30 erarbeitet.
Die Fertigstellung des Geschwindigkeitskonzepts als Grundlage für die künftige Ausweisung von mehr Tempolimits ist Thema einer politischen Beschlussvorlage, die erstmals im Verkehrsausschuss am 25. April beraten wird. Durch die Entschleunigung des Kfz-Verkehrs besonders in Wohnquartieren verbessere sich die Verkehrssicherheit, Radfahren oder Zu-Fuß-Gehen werde attraktiver, heißt es in der Vorlage der städtischen Straßen- und Verkehrsplanung. Rad- und Fußverkehr ist auf eine „sichere und komfortable Infrastruktur“ angewiesen.
Die finale Entscheidung zur weiteren Umsetzung des Tempolimits fällt der Rat in seiner Sitzung am 10. Mai 2023. Das von der Stadt Siegen erarbeitete Geschwindigkeitskonzept soll als Empfehlung für die Straßenverkehrsbehörde und den Straßenbaulastträger dienen. Diese können sich bei künftigen Tempo- 30-Ausweisungen auf den Prüfungs- und Umsetzungsbeschluss des Konzepts berufen.
Seit Mai 2022 ist die Stadt Siegen Mitglied der Städte-Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten“. Die kommunale Initiative für „stadtverträglicheren Verkehr“ betont, dass die „Leistungsfähigkeit für den Verkehr durch Tempo 30 nicht eingeschränkt wird, die Aufenthaltsqualität dagegen spürbar erhöht“. In der Initiative engagieren sich bereits mehr als 600 Städte, Gemeinden und Landkreise bundesweit.
Mit mehr Tempo 30 reagiert die Siegener Verwaltung unter anderem auf den gestiegenen Anteil von Pedelec-Rädern in Siegen: „Hier nähert sich das Geschwindigkeitsniveau zwischen Rad- und Kfz-Verkehr bei Tempo 30 immer mehr an, was der Verkehrssicherheit sehr zuträglich ist.“ Mit dem Geschwindigkeitskonzept können außerdem bestehende Wege des Radnetzes weiter verbunden werden. Die Möglichkeit, einen Radschutzstreifen oder ähnliches anzulegen, bleibt auch bei Tempo 30 bestehen, wenn dies zur Verbesserung der Sicherheit im Verkehr erforderlich ist.
Die Verwaltung hat vier Stufen entwickelt, in denen Tempo 30 umgesetzt werden kann, beispielsweise durch die Ausweitung oder den „Lückenschluss“ von
bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen. In den weiteren Stufen werden auch einzelne Straßen oder Streckenabschnitte für Tempo 30 vorgeschlagen. Die vierte und letzte Stufe sieht die Möglichkeit von Tempo 30 auf einigen klassifizierten Straßen (Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen) vor. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht umsetzbar, da dafür der rechtliche Rahmen in der
Straßenverkehrsordnung fehlt. Sollte sich daran kündig etwas ändern, wäre aber die Planungsbasis bereits vorhanden.
Nicht vorgesehen und gemäß Straßenverkehrsordnung aktuell nicht möglich, ist die gesamtstädtische Ausweisung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit im gesamten Stadtgebiet ist daher nicht geplant. Auch die Straßen in Siegen mit hoher ÖPNV-Taktung wie beispielsweise die Sandstraße oder die Weidenauer Straße sind nicht inbegriffen.
Das gesamtstädtische Geschwindigkeitskonzept ist eine Maßnahme des Klimaschutzteilkonzepts Mobilität und dient der Verkehrsplanung in der Stadt.
Bereits 1991 wurde ein Konzept für Tempo-30-Zonen im gesamten Stadtgebiet erarbeitet und in den Folgejahren umgesetzt, dazu kamen beispielsweise Tempolimits in Neubaugebieten.
Rathaus Siegen