(wS/kr) Kreuztal 22.02.2024 | Von Freitag, 15. März 2024 bis einschließlich Donnerstag, 21. März 2024 wird in Kreuztal der Ast- und Strauchschnitt eingesammelt.
Im Abfall- und Wertstoffkalender sind die konkreten Abfuhrtermine für die einzelnen Bezirke grün markiert. Die Bezirke entsprechen den Bezirken der Biomüllabfuhr. Demnach findet die Ast- und Strauchschnittabholung jeweils am Tag vor der Biomüllabfuhr statt.
Diese Straßensammlung ist ausschließlich für solche Grünabfälle vorgesehen, die durch den vor der Wachstumsperiode üblichen Gehölzrückschnitt entstehen. Die Entsorgung großer Mengen Astwerk, Stämme oder Wurzeln müssen Grundstückseigentümer auf privatem Wege und auf eigene Kosten veranlassen.
Spätestens bis 6.00 Uhr am jeweiligen Abfuhrtag müssen die gebündelten Grünschnittabfälle zur Abholung am Straßenrand bereitgestellt sein. Zum Zusammenbinden des Schnittguts darf ausschließlich Naturseil oder Kordelband verwendet werden. Weil die Verladung von Hand erfolgt, dürfen die einzelnen Strauchschnittbündel maximal 1,50 m lang und höchstens 25 bis 30 kg schwer sein.
Nicht bündelbare Gartenabfälle (z.B. Gras, Moos, Laub) gehören grundsätzlich in die Biotonne oder auf den Komposthaufen. Wenn auf dem Grundstück weder Kompost noch Biomüllgefäß vorhanden sind, sind für die Entsorgung der Gartenabfälle spezielle Papiersäcke zu benutzen.
Diese Bioabfallsäcke sind gegen eine Entsorgungsgebühr von 2 € beim Bürgeramt der Stadt Kreuztal erhältlich und werden unabhängig von der Ast- und Strauchschnittabholung im Rahmen der regulären zweiwöchentlichen Biomüllabfuhr mitgenommen.
Sonstige Papiersäcke, Kunststoffsäcke, Kartons etc. werden generell nicht abgefahren.