(wS/red) Siegen 20.04.2020 | Weitere Läden öffnen – Unterstützung für Händler: Ordnungsamt informiert vor Ort zu den Schutzmaßnahmen
Seit heute (20. April) gilt in NRW die neue Coronaschutzverordnung. Neben den bereits bekannten Geschäften dürfen ab sofort auch alle Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkte, Einrichtungshäuser, Babyfachmärkte und Verkaufsstellen des Kfz- und Fahrradhandels ihre Türen wieder öffnen. Und: Läden, die eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern nicht übersteigen, können wieder Kunden empfangen – auch die, die in Einkaufszentren wie der City-Galerie angesiedelt sind.
Um die Händler mit all den Fragen, die sich jetzt stellen, nicht im Regen stehen zu lassen, berät das Ordnungsamt der Stadt Siegen die Geschäftsinhaber.
„Auch mit dem Management der City-Galerie sind wir in einem intensiven Austausch, um die notwendigen Schutzmaßnahmen für Bürger sowie die Händler zügig umzusetzen“, erklärt Ordnungsdezernent Arne Fries. „Wichtig ist, dass jeder Einzelne Verantwortung übernimmt und insbesondere auf die Einhaltung der Schutzabstände achtet. Nur so können wir die erreichten Erfolge bei der Eindämmung der Pandemie halten“, ergänzt Fries.
Bereits am Montag (20. April) haben Mitarbeiter des Ordnungsamtes damit begonnen, die rund 800 Läden, die in der Stadt Siegen wieder öffnen dürfen, zu besuchen. Händler werden beraten und erhalten ein Informationsblatt mit den nötigen Schutzmaßnahmen und Hinweisen, wie sie diese umsetzen können.
So müssen die Geschäftsleute beispielsweise darauf achten, dass der Mindestabstand zwischen den Kunden eingehalten wird und sich pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche nur ein Kunde aufhält.
„Viele Händler haben sich schon im Vorfeld mit den Vorgaben auseinandergesetzt und setzen sie wirklich vorbildlich um“, so der erste Eindruck von Sven Klein, zuständiger Arbeitsgruppenleiter im Siegener Ordnungsamt. In den folgenden Tagen werden die Mitarbeiter des Ordnungsamtes den Händlern weiterhin beratend zur Seite stehen. „Natürlich werden wir aber auch Beschwerden von Bürgern nachgehen und stichprobenartig kontrollieren, ob die Händler die gesetzlich geregelten Vorgaben einhalten“, so Klein abschließend.
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