(wS/si) Siegen 01.07.2022 | Der Rat hat es beschlossen: Am 1. Juli 2022 tritt die überarbeitete Richtlinie zum Klimaschutz- und -anpassungsförderungsprogramm der Stadt Siegen in Kraft, die das Förderprogramm aus dem letzten Jahr novelliert fortführt.
Die Stabsstelle Klimaschutz der Stadt Siegen möchte mehr Privatpersonen motivieren sich am Klimaförderprogramm zu beteiligen: „Die immer stärker spürbaren regionalen klimatischen Veränderung wie Trockenheit, Stürme, Starkregen und Temperaturextreme schreiten zügig voran und auch die dramatischen Entwicklungen des Krieges in der Ukraine führen zu einem höheren Tempo in der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen“, erläutert Lars Ole Daub, Leiter der Stabsstelle Klimaschutz und geschäftsführender Vorstand des Energievereins Siegen-Wittgenstein.
Daher suchten immer mehr Menschen nach Möglichkeiten auf alternative Energiequellen umzusteigen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten durch das Programm die Chance, bei individuellen Investitionen im Stadtgebiet für den Klimaschutz oder die Klimafolgenanpassung durch die Stadt Siegen gefördert zu werden. Wenn diese Maßnahmen im Zeitraum seit dem 1. Januar 2021 umgesetzt worden sind, können sie jetzt über einen Online-Antrag bei der Stabsstelle Klimaschutz der Stadt Siegen bezuschusst werden.
Lars Ole Daub: „Uns geht es darum, im Hinblick auf die definierten Klimaschutzziele der Stadt Siegen insbesondere Privathaushalte dabei zu motivieren, Maßnahmen aus den verschiedenen Handlungsfeldern umzusetzen, die die städtische Zielerreichung unterstützen.“
Adressierte Bereiche beziehungsweise Handlungsfelder sind Mobilität, Bauen und Sanieren, Erneuerbare Energien, Klimafolgenanpassung und Sonstiges, wie integrative Klimaschutzprojekte oder die Gründung einer solidarischen Landwirtschaft. Die Fördersumme ist auf maximal 3.000 Euro je Haushalt pro Jahr begrenzt. Insgesamt stehen in diesem Jahr 100.000 Euro zur Verfügung. Die genannten Bereiche setzen sich aus verschiedenen Modulen zusammen, die individuell kombiniert werden können beziehungsweise sollen. Wer sich beispielsweise 2022 ein E-Lastenrad kaufen möchte und zusätzlich die Anschaffung eines Balkonkraftwerkes oder die Pflanzung von Bäumen in seinem Garten plant, kann mit Unterstützung der Förderung die unmittelbaren positiven Effekte dieser Klimaschutz-/Klimaanpassungsmaßnahmen erleben, wie Einsparungen und einen nachhaltigen Mehrwert.
Interessentinnen und Interessenten finden die allgemeinen Förderbestimmungen und das Online-Antragsformular auf der Homepage der Stadt Siegen unter www.siegen.de/klimafoerderprogramm . Für Rückfragen ist die Stabsstelle Klimaschutz auch telefonisch erreichbar unter (0271) 404-3450 und (0271) 404-3213.
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