Hinweise zum Winterdienst und Verhalten der Bevölkerung bei Schneefall

(wS/hi) Hilchenbach 21.11.2024 |  Für die Kinder sehr erfreulich und für alle schön anzusehen, bringt die bevorstehende Winterzeit aber auch Gefahren mit sich. Vor allem durch die lange Dunkelheit und oft schlechte Witterungs- und Sichtverhältnisse am Tag sind Fußgängerinnen und Fußgänger nur sehr schlecht zu erkennen. Das und auch vereiste und verschneite Fahrbahnen erfordern von allen Verkehrsteilnehmenden höchste Aufmerksamkeit und Vorsicht.

Auf die winterlichen Straßenverhältnisse hat sich der Baubetriebshof der Stadt Hilchenbach vorbereitet. Auf 136 Kilometer Strecke muss er den Winterdienst steuern und durchführen. Diese sind in 15 Bezirke aufgeteilt, welche vom Baubetriebshof mit 18 eigenen Mitarbeitenden und mit Unterstützung von zwei Unternehmern betreut werden.

Für die Durchführung des Winterdienstes kann der Baubetriebshof insgesamt 210 Tonnen Streusalz in Silos lagern, und zwar 100 Tonnen im Mühlenweg, 60 Tonnen in Dahlbruch und 50 Tonnen in Lützel. Durchschnittlich werden in Hilchenbach etwa 550 Tonnen Salz pro Saison verbraucht.

Außerdem sind im gesamten Stadtgebiet 45 Streukästen mit Streusplitt aufgestellt, um im Notfall die Straßen griffig zu machen. Diese können von den Verkehrsteilnehmenden gerne genutzt werden.

Je nach Wetterlage sind bei Winterdiensteinsätzen zehn Mitarbeitende damit beschäftigt, Gehwege und Straßen von Schnee und Eis freizuhalten. Der Einsatzleiter startet um 2:30 Uhr nachts mit der Streckenkontrolle und informiert die Kolleginnen und Kollegen, so dass diese um 4:00 Uhr ihren Einsatz beginnen können. Dieser frühe Beginn ist notwendig, um bis zur Hauptverkehrszeit alle Schulwege sowie Steilstücke und verkehrsreichen Strecken begeh- und befahrbar zu machen. Wenn es erforderlich ist, werden nachmittags diese Strecken nochmals abgefahren.

Die Durchführung des Winterdienstes richtet sich nach den Dringlichkeitsstufen der Streubezirke, wonach gefährliche und zugleich verkehrswichtige Straßen höchste Priorität besitzen. Insofern bittet die Stadtverwaltung um Verständnis, dass nicht überall gleichzeitig und gleich schnell geräumt werden kann. Damit die Fahrer ihre gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit einhalten können, müssen sie ihre Arbeit um etwa 16:30 Uhr größtenteils unterbrechen.

Aber nicht nur dann, auch ansonsten bittet der für die Organisation des Winterdienstes zuständige Baubetriebshofleiter Rafael Schulte um Unterstützung der Bevölkerung: „Damit wir unsere Aufgaben erledigen können, benötigen die Räumfahrzeuge und nicht zuletzt auch Rettungsfahrzeuge eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3,50 Metern. Daher ist es sehr hilfreich, wenn in allen Straßen möglichst nur auf einer Seite geparkt wird. Diese Rücksicht kommt auch den Fußgängerinnen und Fußgängern zu Gute, denn sie können gefahrloser gehen, weil sie nicht immer wieder wegen wechselseitig parkender Fahrzeuge auf die Straße ausweichen müssen.“

Wichtig ist auch zu beachten, dass Schnee und Eis von Privatgrundstücken nicht auf Gehwege und Fahrbahnen geschafft werden dürfen, da dieses Verhalten zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmenden führt.

Bei größeren Schneemengen werden die Straßen erheblich eingeengt, so dass Begegnungsverkehr nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Der Räumdienst wird daher dort, wo es erforderlich ist, den Schnee auch auf den Gehweg schieben. Sollte dies nicht ausreichen, wird die Stadt Hilchenbach außerdem folgende Straßen als Einbahnstraßen ausschildern:
Unteres Marktfeld/Oberes Marktfeld
Regelung ab Parkdeck „Gerber Park“ nur bergauf und Abfahrt über Oberes Marktfeld
An der Sang
Vom Beginn ab der Hilchenbacher Straße ganz durch bis In der Hasselsbach
Siedlung
Die Siedlung ist bereits ein Rundweg. Sie wird dann links herum ausgeschildert.
Bergstraße/Waldstraße in Dahlbruch
Die Bergstraße hoch und die Waldstraße herunter
St.-Friedrichs-Weg/Stahlbergstraße im Ferienhausgebiet Müsen
Den St.-Friedrichs-Weg hinauf und die Stahlbergstraße herunter
Auf der Burg/In den Kämpen in Grund
Über die Jung-Stilling-Straße in die Straße Auf der Burg übergehend in die Straße In den Kämpen.

Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden ist die Beschilderung unbedingt zu beachten. Die Ausweisung wird so lange beibehalten, bis ein Begegnungsverkehr wieder möglich ist.

Bürgermeister Kyrillos Kaioglidis wünscht sich von der Bevölkerung eine gute Zusammenarbeit mit den städtischen Einsatzkräften, denn diese sind, genauso wie die Bürgerinnen und Bürger, im Winter in besonderem Maß gefordert und werden sicherlich ihr Bestes geben, ohne dass jeder Wunsch zur Schneeräumung erfüllt werden kann.

Was müssen und was können die Bürgerinnen und Bürger für einen reibungslosen Winterdienst tun?

Das Wichtigste vorweg: Damit es für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Autofahrerinnen und Autofahrer nicht zu gefährlichen Rutschpartien kommt, ist die Mithilfe unbedingt notwendig. Für diese Unterstützung durch die Bevölkerung gelten Regelungen zur Schneeräum-, Streu- und Verkehrssicherungspflicht, die sich aus der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Hilchenbach ergeben:
Werktags in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls oder nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. An Sonn- und Feiertagen besteht diese Pflicht erst ab 9:00 Uhr. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu entfernen.

Dabei sind die Geh- und kombinierten Geh- und Radwege in einer für den Verkehr erforderlichen Breite, nach Möglichkeit etwa 1 Meter, einschließlich notwendiger Zugänge zu den angrenzenden Anliegergrundstücken von Schnee frei zu machen und frei zu halten. Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Geh- oder Radweges oder, wo das nicht möglich ist, am Fahrbahnrand so schmal wie möglich und so zu lagern, dass der Fahrzeug- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe zu Entwässerungsanlagen, die Hydranten, die Löschwasserentnahmestellen, die Verschlussdeckel der Versorgungsleitungen und die jeweils dazugehörigen Hinweisschilder sind stets gut sichtbar schneefrei zu halten.

An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie an Fußgängerüberwegen und Querungshilfen müssen die Gehwege so von Schnee frei gehalten und bei Glätte bestreut werden, dass diese Bereiche auch möglichst gefahrlos erreicht und verlassen werden können.

An gefährlichen Stellen, wie zum Beispiel bei Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen und auf starken Gefäll- oder Steigungsstrecken, bittet die Stadtverwaltung, den Winterdienst besonders sorgfältig auszuführen.

Häufig nachgefragt ist auch folgender Hinweis: Schrammbords müssen wegen ihrer geringen Breite nicht geräumt werden, da sie nicht speziell den Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten sind.

Bei Schnee- und Eisglätte sind die Wege und Zugänge zu bestreuen. Dabei haben die Bürgerinnen und Bürger darauf zu achten, dass Baumscheiben und begrünte Flächen nicht durch die verwendeten Streumittel angegriffen werden.

Nicht nur beim Parken, auch beim Bereitstellen der Abfalltonnen zur Entleerung und der gelben Säcke zur Abholung ist darauf zu achten, dass die Räumfahrzeuge auf Straßen und vor allem auf Rad- und Gehwegen nicht behindert werden.

Dass die Einhaltung dieser Bestimmungen leichter gesagt ist als getan, ist der Stadtverwaltung durchaus bewusst. Umso wichtiger ist, die Aufgaben möglichst gemeinsam und mit gegenseitiger Rücksichtnahme anzugehen.

Gegenseitige Rücksichtnahme und Nachbarschaftshilfe wichtig!
Ganz im Sinne der Initiative „Miteinander – Füreinander“ setzt Bürgermeister Kyrillos Kaioglidis auch in diesem Jahr wieder auf Nachbarschaftshilfe: „Insbesondere einige ältere Menschen sind gerade beim Winterdienst auf Unterstützung angewiesen.“ Einige Helferinnen und Helfer, insbesondere im Rahmen der Taschengeldbörse, stehen der städtischen Beauftragten für bürgerschaftliches Engagement grundsätzlich zur Verfügung.

Wer also Hilfe beim Winterdienst benötigt oder selbst unabhängig von bisher schon üblicher nachbarschaftlicher Unterstützung bereit ist, im Rahmen der Initiative „Miteinander – Füreinander“ Mitmenschen beim Schneeräumen zu helfen, kann sich gerne per E-Mail an ehrenamt@hilchenbach.de oder Telefon 02733/288-229 wenden. Wichtig ist, sich frühzeitig zu melden, damit die Beauftragte für bürgerschaftliches Engagement die Unterstützung rechtzeitig organisieren kann, bevor der erste Schnee fällt. Die Hilfe der Taschengeldbörse ist unter Beachtung der Schulzeiten in Anspruch zu nehmen.

 

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