(wS/red) Kreuztal 17.12.2024 | Am heutigen Dienstagnachmittag kurz nach 15 Uhr wurde der Löschzug Kreuztal alarmiert: Die Brandmeldeanlage (BMA) des Kauflands hatte ausgelöst. Feuerwehr und Polizei eilten mit Blaulicht zur Einsatzstelle. Vor Ort stellte sich schnell heraus, dass ein Druckknopfmelder im Treppenhaus mutwillig von einer unbekannten Person eingeschlagen worden war. Ein Brandereignis lag nicht vor. Die Feuerwehr setzte die BMA zurück, und die zwischenzeitlich veranlasste Evakuierung des Kaufhauses wurde nach etwa 15 Minuten aufgehoben. Besucher und Mitarbeiter konnten sicher zurückkehren.
Das vorsätzliche Auslösen eines Alarms ohne Notlage ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt und kann strafrechtliche sowie zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Rechtlich kommt vor allem der Tatbestand des Missbrauchs von Notrufen (§ 145 StGB) in Betracht, der mit einer Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Bei schwerwiegenden Fällen, etwa wenn Menschenleben oder bedeutende Sachwerte gefährdet werden, können auch gemeingefährliche Handlungen (§ 315 oder § 315b StGB) relevant werden, die höhere Strafen vorsehen.
Zivilrechtlich drohen dem Verursacher erhebliche Kosten, etwa für den Einsatz der Rettungskräfte, sowie Schadensersatzforderungen, falls durch den Fehlalarm Schäden entstehen.
Fotos: wirSiegen.de
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