Messerverbot, Kontrollen, erhöhte Präsenz: Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung für NRW-Bahnhöfe

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(wS/ots) Siegen – NRW 25.06.2026 | Wer dieses Wochenende mit dem Zug unterwegs ist – etwa von Siegen über Dortmund in Richtung Ruhrgebiet –, sollte keine Messer oder andere gefährliche Gegenstände im Gepäck haben. Die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände an zehn großen NRW-Bahnhöfen zeitweise untersagt. Die Regelung gilt von Donnerstag, 26. Juni, 15:00 Uhr, bis Samstag, 28. Juni, 03:00 Uhr.

Dortmund dabei – direkte Verbindung aus dem Siegerland

Für Fahrgäste aus der Region ist vor allem eines wichtig: Der Dortmunder Hauptbahnhof gehört zu den betroffenen Standorten. Dortmund ist über die Ruhr-Sieg-Strecke direkt mit Siegen verbunden – der RE 16 (Ruhr-Sieg-Express) pendelt täglich zwischen beiden Städten. Wer also dieses Wochenende Richtung Ruhrgebiet oder zurück fährt und in Dortmund umsteigt, fällt in den Geltungsbereich der Allgemeinverfügung.

Neben Dortmund sind Bonn Hbf., Düsseldorf Hbf., Essen Hbf., Hamm Hbf., Köln Hbf., Krefeld Hbf., Mönchengladbach Hbf., Münster Hbf. und Wuppertal Hbf. sowie die Bahnstrecke der S 8 von Wuppertal nach Mönchengladbach und die Strecke von Köln nach Bonn betroffen.

Was verboten ist

Das Mitführverbot umfasst Feuerwaffen aller Art, Messer aller Art, Hieb- und Stoßwaffen sowie alle weiteren Gegenstände, die potenziell geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen – etwa Werkzeuge, Baseballschläger oder Eisenstangen. Ausgenommen sind die jeweiligen U-Bahn- und Stadtbahnbereiche.

Verstärkte Kontrollen und sichtbare Polizeipräsenz

Die Kontrollmaßnahmen der Bundespolizei werden anlässlich der Allgemeinverfügung nochmals intensiviert. Reisende sollten sich darauf einstellen, dass vermehrt Gepäckstücke und Taschen überprüft werden.

Verstöße gegen das Mitführverbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot, Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden. Sofern zugleich ein Verstoß gegen andere Gesetze – etwa das Waffengesetz – vorliegt, kommt die Einleitung von Bußgeld- oder Ermittlungsverfahren in Betracht.

Hintergrund: Hohe Gewaltbelastung an Großstadtbahnhöfen

Die Anzahl der durch die Bundespolizei festgestellten Gewaltdelikte auf Bahnanlagen in NRW ist weiterhin auf einem hohen Niveau. Auch wenn es in 2025 einen leichten Rückgang im Vergleich zum Vorjahr gab, sind die Großstadtbahnhöfe in NRW von Gewaltkriminalität belastet. Seit 2018 hat die Bundespolizei in NRW bereits 75 solcher Allgemeinverfügungen erlassen – dabei wurden bisher insgesamt mehr als 2.400 gefährliche Gegenstände sichergestellt.

Weitere Informationen, Ausnahmen und FAQs zur Allgemeinverfügung sind auf der Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de abrufbar.

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