(wS/si) Siegen 28.07.2026 | Die letzte Ruhestätte unter einem grünen Laubdach – immer mehr Menschen entscheiden sich in Siegen für eine naturnahe Bestattung. Im Friedhofswald in der Hermelsbach wächst die Nachfrage nach Baumbestattungen seit Jahren kontinuierlich. Im vergangenen Jahr wurden dort mehr als 500 Baumbestattungen durchgeführt. Zum Vergleich: Im Jahr 2007, dem Startjahr des Friedhofswaldes, waren es gerade einmal 28 Bestattungen. Ein Nebeneffekt dieser Entwicklung: Auch der Pkw-Verkehr im Friedhofswald hatte deutlich zugenommen und belastete den Hauptweg durch das Waldstück zunehmend – ein Weg, der für diese Belastung nicht ausgelegt ist.
Die städtische Friedhofsverwaltung hat daher zum Jahresbeginn die Regelungen für die Pkw-Nutzung angepasst. Seit dem 1. Januar werden in Zusammenhang mit neuen Bestattungen keine Berechtigungen zum Befahren des Friedhofswaldes mehr ausgestellt. „Wir sprechen darüber mit Angehörigen und Interessenten, die einen Baum erwerben möchten, und beantworten alle Fragen“, erklärt Birgit Weller, Leiterin der Friedhofsverwaltung.
Die Gründe für die Entscheidung auf Basis des Landesforstgesetzes sind vielfältig. Der zunehmende Autoverkehr schädigt Flora und Fauna und erhöht in Trockenphasen die Gefahr eines Waldbrandes. In der Nähe der Grabplätze können zudem keine Parkplätze für Besucherinnen und Besucher angelegt werden. Stadtbaurat Henrik Schumann betont: „Der Friedhofswald wird von den Angehörigen wie auch allen anderen Besuchern wegen seines Baumbestandes und seines Erholungswertes wertgeschätzt. Er soll trotz der vermehrten Nachfrage auch künftig ein Ort der Ruhe, Trauerbewältigung und Begegnung bleiben.“
Die Neuregelung gilt nicht für Angehörige und Personen, die vor dem 1. Januar 2026 eine Grabstätte mit bestehendem Nutzungsrecht oder eine Grabstätte im Vorerwerb haben. Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis mit der Kennzeichnung „G“ oder ein entsprechendes ärztliches Attest sowie eine enge Beziehung zur Grabstätte. Diese Genehmigungen gelten ausschließlich auf dem ausgewiesenen Hauptweg und in Schrittgeschwindigkeit.
Die Schranken am Ende der Schützenstraße sowie in der Verlängerung der Straße „An den drei Pfosten“ sind während der Besuchszeiten zwar geschlossen, jedoch nicht abgeschlossen und können von berechtigten Personen selbst geöffnet werden. Der Hauptweg darf montags bis donnerstags von 7.30 bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr befahren werden. Das Befahren ist ausschließlich zu den angegebenen Zeiten und außerhalb von Bestattungen erlaubt, damit diese in einer ungestörten und pietätvollen Umgebung stattfinden können.
„Ein Zugang mit Rollatoren, Rollstühlen oder ähnlichen Hilfsmitteln ist jederzeit auf einem Nebenweg um die Schranken herum möglich. Polizei und Rettungskräfte haben zudem jederzeit die Möglichkeit, im Notfall die Schranken zu öffnen“, so Stadtbaurat Schumann. Außerhalb der Öffnungszeiten sind die Schranken aufgrund des Landesforstgesetzes NRW für Pkw verschlossen.
Die beschriebenen Einschränkungen betreffen ausschließlich den Friedhofswald. Auf den übrigen Friedhöfen der Stadt Siegen können Ausnahmegenehmigungen zum Befahren für berechtigte Personen weiterhin erteilt werden.
Bildunterschrift: Im Siegener Friedhofswald in der Hermelsbach gelten seit Jahresbeginn neue Regeln für den Pkw-Verkehr. Hintergrund ist die stark gestiegene Nachfrage nach Baumbestattungen.
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