2. große Strafkammer verhandelt gegen Steuerberaterin

wS/lg Siegen – Nach der Anklageschrift vom 26.09.2011 war die Angeklagte Gesellschafterin einer Steuerberatungs GbR. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, für die Zeiträume 2006 bis einschließlich 2009 weder Einkommens- noch Umsatzsteuererklärungen fristgerecht abgegeben zu haben. Diese soll sie erst nach Einleitung und Bekanntgabe des Steuerstrafverfahrens abgegeben. Die Angeklagte, die bis zum Erlöschen ihrer Bestellung zur Steuerberaterin mit Wirkung vom 20.03.2006 nur in geringem Umfang beratend tätig gewesen sein soll, soll ihre Tätigkeit im nachfolgenden Zeitraum über die Dienstleistungsgesellschaft ihres damaligen Lebensgefährten und auch mit eigenen Rechnungen abgerechnet haben. Mit dem Wegfall der Zulassung als Steuerberater, so der Vorwurf, seien die von der Angeklagten erzielten Einkünfte aus den kaufmännischen Dienstleistungen als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren.

Durch die Nichtabgabe von Umsatz- und Einkommenssteuererklärungen von 2006 bis 2009 und Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate Januar bis August 2010 soll die Angeklagte das Finanzamt Siegen über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen und dadurch Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt 20.544,- € sowie Einkommenssteuer in Höhe von insgesamt 58.610,- € verkürzt bzw. hinsichtlich der Einkommenssteuer für 2009 zu kürzen versucht haben.

Mit Anklageschrift vom 27.09.2011 wirft die Staatsanwaltschaft der Angeklagten u.a. vor, in der Zeit vom 26.01.2006 bis zum 07.09.2010 gewerbsmäßigen Betrug in 99 Fällen begangen zu haben. Die Angeklagte soll sich im Zeitraum vom 22.12.2005 bis zum 24.08.2010 bei ihrer Krankenkasse unter Vorlage entsprechender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu 100 Prozent arbeitsunfähig gemeldet haben. Für diesen Zeitraum soll sie daraufhin insgesamt ein Krankentagegeld in Höhe von 134.320,- € erhalten haben. Tatsächlich soll eine Arbeitsunfähigkeit, die einen Anspruch auf Auszahlung des Krankentagegeldes begründet hätte, nicht vorgelegen haben. Denn die Angeklagte soll im gesamten vorgenannten Zeitraum weiterhin Lohn und Gehalt u.a.aus der Tätigkeit als Steuerberaterin und Buchhalterin bezogen haben.

Die Kammer hat bislang 12 Zeugen geladen.

Beginn Hauptverhandlung: Mittwoch, 14.12.2011, 09:00 Uhr, Saal 083

1. Fortsetzungstermin: Dienstag, 20.12.2011, 09:00 Uhr, Saal 083

2. Fortsetzungstermin: Mittwoch, 21.12.2011, 09:00 Uhr, Saal 083

3. Fortsetzungstermin: Mittwoch, 04.01.2012, 13:00 Uhr, Saal 083

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