Regelmäßige Kontrollen: Schutz der Verbraucher vor Legionellen im Trinkwasser verbessert!

wS/ksw  Siegen-Wittgenstein  –   Nach Schätzungen erkranken in Deutschland jedes Jahr zwischen 20.000 und 30.000 Personen an Lungenentzündungen durch Legionellen. In bis zu 15 Prozent der Fälle sterben die Erkrankten. Um hier einen besseren Schutz zu erreichen, müssen u.a. Eigentümer von größeren Mietshäusern das Wasser auf Legionellen untersuchen lassen. Alle Detailinformationen zu den neuen Regelungen hat der Kreis Siegen-Wittgenstein auf seiner Homepage unter www.siegen-wittgenstein.de im Bereich Aktuelles zusammengestellt.

Legionellen sind Bakterien, die sich nur in warmem Wasser vermehren und durch Einatmen von Flüssigkeitstropfen direkt in die Lunge gelangen. Eine Übertragung direkt von Mensch zu Mensch findet nicht statt. In der Vergangenheit musste nur in öffentlichen Gebäuden das Warmwasser auf Legionellen untersucht werden. Jetzt gilt diese Pflicht auch für gewerblich genutzten Gebäuden, zu denen auch Mietshäuser gehören. „Ein- und Zweifamilienhäuser gehören grundsätzlich nicht dazu, müssen also nicht untersucht werden“, erläutert Dr. Grabe, Leiter des Fachservices Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises Siegen-Wittgenstein.

Die Untersuchungspflicht gilt für gewerblich und öffentlich genutzte Gebäude mit einem Warmwassersprecher, der mehr als 400 Liter umfasst, oder mit einer Warmwasserzirkulation von mehr als 3 Liter in den Leitungen. „Dies gilt aber nur für Gebäude, in denen z.B. Duschen vorhanden sind“, erläutert Dr. Grabe. Denn insbesondere beim Duschen werden Legionellen übertragen. Alle Gebäude, die diese Bedingungen erfüllen, müssen von den Eigentümern ab sofort dem Fachservice Gesundheit und Verbraucherschutz gemeldet werden. Das Meldeformular ist ebenfalls auf der Internetseite des Kreises Siegen-Wittgenstein erhältlich.

Die Untersuchungen werden an mindestens drei Stellen durchgeführt: am Vorlauf und am Rücklauf des Warmwasserspeichers und an der am weitesten entfernten Zapfstelle. Sollten dabei erhöhte Legionellenkonzentrationen gemessen werden, müssen diese wegen der Gesundheitsgefährdung sofort dem Kreis gemeldet werden. Ansonsten sind die Ergebnisse bis spätestens 14 Tage nach dem Untersuchungsende an den Fachservice Gesundheit und Verbraucherschutz weiterzuleiten. Dieser kann bei erhöhten Werten den Anlagenbetreiber verpflichten, die Ursache der Legionellenbelastung zu ermitteln und zu beheben.

Gefährliche Legionellenmengen können im warmen Wasser entstehen, wenn die erforderlichen Temperaturen (Kaltwasser unter 25*C und Warmwasser über 55*C) nicht eingehalten werden. Ursachen können Baufehler oder eine zu lange Verweildauer (Stagnation) im Heißwassersystem sein. Beispiele sind vorübergehend nicht genutzte Wohnungen, Neubauten, Sanierungen und Umbauten, nur saisonal betriebene Anlagen (z.B. Campingplätze, Freibäder), Sportanlagen, Saunen, Whirlpool, Fontänen, Rutschen, Hallenbäder oder Springbrunnen. Besonders sensibel sind die zentralen Wasserversorgungen in Krankenhäusern, Sanatorien, Altenheimen, Hotels und Zahnarztpraxen (Mundspüleinrichtungen), auch wegen des stärker „gefährdeten“ Nutzerkreises.

Die Gebäudebesitzer müssen alle Trinkwasserinstallationen nach den Vorgaben des Arbeitsblattes DVGW W 551 betreiben und sanieren; damit kommt die allgemein gültige Verpflichtung zur Einhaltung der technischen Regeln auch z.B. in älteren Gebäuden zum Tragen. Wichtig sind:
• regelmäßige Erwärmung des Warmwassers im Boiler auf mindestens 60 Grad, möglichst 1 x pro Tag, am Boileraustritt müssen 60 Grad eingehalten werden,
• Zirkulationstemperaturen im Netz von mehr als 55 Grad,
• gleichmäßige Durchströmung gewährleisten (z.B. durch Strang-Regulierventile),
• Vermeidung von langen, weit verzweigten Heißwassersystemen und Toträumen.
• optimaler dezentrale Trinkwassererwärmung (z.B. Durchlauferhitzer an weit entfernten oder selten benutzten Entnahmestellen),
• Vermeidung unnötiger Wasseranschlüsse oder stehender Leitungsabschnitte,
• Abisolierung der Kaltwasserleitungen, um eine Erwärmung und damit eine Verbesserung der Lebensbedingungen für Legionellen in eben diesen zu verhindern.
Für weitere Fragen steht Annette Keck vom Fachservice Gesundheit und Verbraucherschutz,  Kohlbettstr. 17, in Siegen zur Verfügung, Telefon: 0271 333-2838, E-Mail: a.keck@siegen-wittgenstein.de.

 

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