Neue Regeln für öffentliche Aufträge

wS/si/ha  –  IHK Siegen  –  Am 1. Mai 2012 tritt in NRW das neue Tariftreue- und Vergabegesetz in Kraft. Danach gelten neue Mindeststandards für öffentliche Aufträge.

Unternehmen, die sich um Aufträge der öffentlichen Hand bewerben, müssen sich künftig unter anderem zur Einhaltung der tariflichen Mindestarbeitsbedingungen und Zahlung eines Mindestlohns verpflichten.

Die Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) lädt interessierte Unternehmer zu einer kostenfreien Informationsveranstaltung zu dem neuen Gesetz und den Auswirkungen auf die Vergabepraxis ein. Dort werden Vertreter des Wirtschaftsministeriums NRW, öffentlicher Vergabestellen, der IHK-Organisation sowie betroffene Unternehmer über die Neuregelungen sprechen und Fragen beantworten.

Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 26. April von 10.30 bis 14 Uhr in Hagen statt.

Zur Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich. Nähere Informationen erteilt Dominik Lengeling von der IHK Siegen (Telefon 0271 3302-156).

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