wS/ls – Amtsgericht Lennestadt – 31.07.2012 – Mit Strafbefehl vom 02.07.2012 hat das Amtsgericht Lennestadt einen 59jährigen katholischen Pfarrer aus dem Kreis Olpe wegen versuchter Nötigung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von insgesamt 90 Tagessätzen verurteilt.
Im September 2009 hatte der Angeklagte eine Mitarbeiterin bei einer Dienstbesprechung in den Arm genommen. Als die Mitarbeiterin dagegen protestierte, drohte ihr der Angeklagte mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses und nahm sie erneut in den Arm. Dabei versuchte er mehrfach, sie auf den Mund zu küssen.
Trotz der Drohung des Angeklagten vertraute die Mitarbeiterin sich einer Kollegin an und brachte die Vorfälle einige Tage später dem Erzbistum Paderborn zur Kenntnis.
Der Strafbefehl ist seit heute rechtskräftig. Mit dem erkannten Strafmaß gilt der Angeklagte weiterhin als nicht vorbestraft.
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