„Kein Kind bleibt unversorgt!“

wS/ksw  –  Siegen-Wittgenstein  –  20.08.2012  —  Landrat will Kinderbetreuung unter drei Jahren sichern und Familienstandort dauerhaft entwickeln  —  Mit einer familienpolitischen Sonderinitiative will Paul Breuer die Betreuung von Kindern unter drei Jahren (U3) in Siegen-Wittgenstein sicherstellen und einen dauerhaften Beitrag zur Entwicklung des Kinder- und Familienstandortes leisten. Der Landrat bringt das Ziel klar auf den Punkt: „Kein Kind unter drei Jahren, dessen Eltern ab dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, bleibt unversorgt!“

Ab diesem Zeitpunkt genießen Eltern einen Rechtsanspruch auf ein Angebot zur Tagesbetreuung der Kinder auch unter drei Jahren. Bund und Land gehen davon aus, dass dieser Anspruch gesichert ist, wenn Angebote für ein Drittel aller unter dreijährigen Kinder und für alle über dreijährigen Kinder vorhanden sind. Derzeit wird massiv investiert und gebaut: Die Gebäude der Kindertagesstätten müssen, insbesondere für die Schlaf- und Versorgungsplätze der unter dreijährigen Kinder, erweitert werden. Problem: Der U3-Ausbau findet vor allem im vorhandenen Bestand statt, so dass sich über den größeren Raumbedarf der Kleinsten der Raum für die älteren Kinder verringert. In der Folge entsteht Investitionsbedarf bei der Betreuung der über dreijährigen Kinder.

Bund und Land, die den U3-Ausbau vehement gefordert haben, haben hierzu Finanzierungsprogramme aufgelegt. Landrat Breuer: „Absolut unverständlich ist, dass die Mittelzusagen von Bund und Land nicht eingehalten und beispielsweise der entstehende Investitionsbedarf bei den über dreijährigen Kindern überhaupt nicht berücksichtigt wird.“ Eine Erhöhung der derzeit bereitgestellten Mittel von Bund und Land ist nicht absehbar. Damit fehlten in Siegen-Wittgenstein rund 7 Mio. € an benötigten Fördergeldern für den U3-Ausbau, so Helmut Kneppe, Kreis-Dezernent für Jugend, Familie und Soziales.

„Die Haltung von Bund und Land hat auch dazu geführt, dass die Investitionsbereitschaft einiger Träger durch die unsichere Finanzierungsregelung zurückgegangen ist. Hier, und nicht zuletzt bei den Eltern, wollen wir Vertrauen in die Sicherheit der Finanzierung für die Angebote schaffen. Im Hinblick auf die notwendigen Baumaßnahmen muss jetzt gehandelt werden!“ Dies haben auch die Fraktionen im Kreistag erkannt, wie verschiedene Anträge zu diesem Thema zeigen.

 

Revolvierender Förderfonds und Anerkennung von Zins- und Tilgungslasten

Landrat Breuer hat daher die Sonderinitiative „Kinder- und familienfreundliches Siegen-Wittgenstein – kein Kind bleibt unversorgt“ ins Leben gerufen und schlägt dem Kreistag für dessen nächste Sitzung eine entsprechende Beschlussfassung vor. Das Programm umfasst drei Bausteine: Es sieht die Einrichtung eines auf Dauer angelegten  „Revolvierenden Förderfonds“ in Höhe von 4 Mio. € vor, mit dem zielgerichtet diejenigen Investitionskosten zum notwendigen U3-Ausbau durch eine prozentuale Förderung unterstützt werden, die nicht  vom Land gefördert werden. Diese Zuschüsse sind zinsfrei und sollen von den Trägern nach einer tilgungsfreien Zeit von etwa zwei bis drei Jahren Stück für Stück in den Fonds zurückgezahlt werden.

Hierüber hinausgehende Finanzierungsbedarfe müssen über den Kreditmarkt erschlossen werden. Die Kreisverwaltung kann diese Zins- und Tilgungsaufwendungen in einem angemessenen Maß im Rahmen der Betriebskosten anerkennen, was im Ergebnis zu einer langfristigen Finanzierung über den Kreishaushalt führt. Außerdem soll die Kreisverwaltung die schon laufenden Planungen insbesondere im Bereich der Tagespflege konzeptionell und strukturell noch stärker in die Sicherung des Rechtsanspruches einbringen. Auch mit der ergänzenden Einbeziehung von Tagesmüttern soll die räumliche und situative Flexibilität (z.B. Randzeitenbetreuung außerhalb der Öffnungszeiten von Kindertagesstätten) gesichert werden. Ziel ist zudem Tagespflegeangebote in den Teilregionen Siegen-Wittgensteins als feste Anlaufstrukturen zu etablieren.

Landrat Breuer: „Dieser Ansatz stellt sicher, dass zum 1. August 2013 kein Kind unversorgt bleibt und eine dauerhafte Entwicklung und Ausgestaltung kinder- und familienfreundlicher Infrastruktur möglich ist. Dabei greift er  umfassend die vorliegenden Anregungen der Kreistagsfraktionen und die Situation der Träger auf und führt diese zusammen mit seiner familienpolitischen Initiative zusammen. Die Initiative ist ein deutliches Signal für den kinder- und familienfreundlichen Standort sowie an die Eltern und Träger.“ Nach der grundsätzlichen Beratung im Kreistag und im Jugendhilfeausschuss sollen Fachleute die Konzeption im Detail ausarbeiten. Dies bietet den Experten auch die Möglichkeit die Ergebnisse der derzeit laufenden Befragung der Eltern zu Ihren Wünschen nach U3-Betreuung im Jahre 2013 in die Umsetzung der Sonderinitiative einzubeziehen. Die Befragungsergebnisse sollen in einer der nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses vorgestellt werden.

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