Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr – Barrikaden im Kreisverkehr errichtet

wS/ots – Siegen – Das Siegener Verkehrskommissariat ermittelt aktuell in zwei Fällen gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr und bittet die Bevölkerung um Mithilfe bei der Aufklärung der beiden gemeingefährlichen Straftaten.

Der erste Vorfall ereignete sich in der Nacht von Freitag auf Samstag in Kaan-Marienborn auf der Breitenbacher Straße. Dort drehten Unbekannte die im dortigen Baustellenbereich aufgestellten mobilen Ampelanlagen derart zur Seite, dass die Verkehrsteilnehmer zwangsläufig ungeregelt in den nur einspurig befahrbaren Baustellenbereich einfuhren und sich dort gegenseitig behinderten und gefährdeten.

Der zweite Vorfall ereignete sich ebenfalls in der Nacht zu Samstag gegen 2 Uhr in Siegen-Eiserfeld auf der Siegtalstraße. Dort errichteten Unbekannte aus diversen Absperr- und Baumaterialien eine Barrikade auf der Fahrbahn im provisorischen Kreisverkehr in der Eiserfelder Ortsmitte, an der ein Vorbeifahren nicht mehr möglich war. Zudem bereiten sie durch das Umstoßen von Warnbarken und Ablegen weiterer Gegenstände auf der Fahrbahn gefährliche Hindernisse, die bei Dunkelheit für Fahrzeugführer so gut wie nicht erkennbar waren.

Mehrere Verkehrsteilnehmer wurden auf diese Art und Weise genötigt, die Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu befahren und teils im Kreisverkehr zu wenden. Das Siegener Verkehrskommissariat weist eindringlich darauf hin, dass es sich bei derartigen Straftaten keinesfalls um „dumme Streiche“ , sondern um gemeingefährliche Straftaten handelt, durch die Verkehrsteilnehmer in Lebensgefahr gebracht werden können.

Auch fremde Sache von bedeutendem Wert können durch derartiges Verhalten gefährdet werden. Diese Umstände hat auch der Gesetzgeber in dem Straftatbestand § 315b „Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr“ berücksichtigt und eine entsprechend hohe Strafandrohung – nämlich bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe – festgesetzt. In besonders schweren Fällen handelt es sich sogar um einen Verbrechenstatbestand mit Strafandrohung von einem Jahr bis zu zehn Jahren Gefängnis.

Sachdienliche Hinweise zu den beiden Straftaten nimmt das Verkehrskommissariat in Siegen unter 0271-7099-0 entgegen.

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