"DIE LINKE" kritisiert Siegener Armutsbericht

 wS/si  – Siegen – Seit kurzem liegt der vor rund 3 Jahren beschlossene Armutsbericht für die Stadt Siegen vor, der zur Zeit in den städtischen Gremien beraten wird. Der Kreisverband Siegen-Wittgenstein und die Ratsfraktion Siegen der Partei DIE LINKE. erklären dazu:

„Der von der Siegener Verwaltung vorgelegte Armutsbericht wird den Ansprüchen, die an einen solchen zu stellen sind, in keinster Weise gerecht.Das Kernproblem stellt dabei schon die auf den ersten Seiten beschriebene Armutsdefinition dar. So heißt es auf Seite 12 des Berichts lapidar: „Für Siegen lässt sich auf  Basis des verfügbaren Datenmaterials keine konkrete Armutsgefährdungsquote berechnen.“

Gerade das wäre aber doch das eigentliche Ziel eines Armutsberichts!

Als Ersatz wird dann als Armutsgefährdungsdefinition allein der Leistungsbezug nach den SGB II und XII herangezogen.

Das ist schon insofern zynisch, als dass die Leistungen nach den SGB II und XII als Existenzminimum definiert sind. Die Empfänger derartiger Leistungen sind also nicht mehr armutsgefährdet sondern definitiv bereits von ernster Armut betroffen!

Die Zahl derer, die tatsächlich von Armut betroffen oder akut von Armut bedroht sind, geht aber selbstverständlich weit über diesen Personenkreis hinaus.

Gruppen werden im Bericht vollkommen ausgeblendet

Dazu zählen nicht nur diejenigen Menschen, die trotz eines Anspruchs auf Leistungen nach SGB II und XII freiwillig darauf verzichten, sondern auch diejenigen, die überhaupt keine Ansprüche haben, sei es, weil dies durch bestimmte Regelungen in den Gesetzen ausgeschlossen wird oder weil ihr Einkommen knapp über dem Leistungsanspruch liegt, was aber in vielen Fällen prekär Beschäftigter keineswegs Armut oder Armutsgefährdung ausschließt.

Diese Gruppen werden im vorliegenden Armutsbericht für die Stadt Siegen völlig ausgeblendet und als weder arm noch armutsgefährdet definiert.

Selbiges gilt übrigens auch für in Siegen lebende Asylbewerber, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Sie sind dem Bericht nicht einmal eine Fußnote wert. Und auch für Kinder in Siegen lässt sich laut Bericht (S.83) „keine konkrete Armutsgefährdungsquote berechnen.“

Der vorliegende Bericht ist also lediglich ein Situationsbericht über die Leistungsbezieher nach den SGB II und XII.

Kein echter Armutsbericht!

Ein echter Armutsbericht ist es nicht, denn die tatsächliche Armut bzw, Armutsgefährdung in Siegen bildet er schlicht nicht ab. Dabei wären gerade diese tatsächlichen Armutsgefährdungsquoten doch unverzichtbar, wenn es darum geht, aus dem Bericht konkrete Handlungsempfehlungen abzuleiten.

Bei Handlungsempfehlungen, die auf einer unzureichenden Datenbasis beruhen, besteht die große Gefahr, dass sie nicht die gewünschte Wirkung entfalten können und werden. Deshalb halten wir diesen Armutsbericht für wertlos, wenn es darum geht, konkrete Konsequenzen daraus zu ziehen.“

.

Anzeige – Bitte beachten Sie auch die Angebote unserer Werbepartner

[adrotate group=“3″]
.

[plista widgetname=plista_widget_slide]