Minijob: Sackgasse oder Sprungbrett?

Minijobbroschüre

Das Foto zeigt (v.l.) die Gleichstellungsbeauftragten: Silke Strunk, Neunkirchen Monika Molkentin-Syring, Kreuztal,Annette Kreutz, Hilchenbach, Martina Kratzel, Siegen, Marika Kunold, Bad Laasphe,
Kornelia Six, Freudenberg, Kerstin Stahl, Burbach, Martina Böttcher, Kreis Siegen-Wittgenstein, Silvia Machocek,Wilnsdorf. Foto:Kreispressestelle.

(wS/si) Siegen – Habe ich Kündigungsschutz? Steht mir Erholungsurlaub zu? Erhalte ich im Krankheitsfall den Lohn weitergezahlt? Welche Rechte habe ich bei einer Schwangerschaft? Wie sieht es mit Steuern und Sozialabgaben aus? „Das sind nur einige Fragen, die immer wieder in Zusammenhang mit den Mini- oder 450-Euro-Jobs gestellt werden, und auf die die über-sichtliche Info-Broschüre Antworten gibt“, so Martina Böttcher, stellvertretend für den Arbeitskreis der Gleichstellungs-beauftragten im Kreis Siegen-Wittgenstein.

Sprunbrett für spätere Vollzeiteinstellung

„Wir als Gleichstellungsbeauftragte favorisieren eigentlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, mit denen die Menschen ihre eigene Existenz sichern können. Es gibt sicher Fälle, in denen der Minijob den Wiedereinstieg in den Beruf erleichtert und ein Sprungbrett für eine spätere Vollzeiteinstellung ist. Oftmals birgt der Minijob jedoch auch die Gefahr, in der beruflichen Sackgasse zu landen. Minijobs sind Frauensache. Mehr als zwei Drittel der geringfügig Beschäftigten sind weiblich. Minijobs schaffen Minirenten und damit auch ein erhöhtes Risiko für Altersarmut. In jedem Fall halten wir es für wichtig, dass diejenigen, die einen Minijob haben, gut informiert sind über ihre Rechte und Pflichten – daher bieten wir die Broschüre an“, so die Gleichstellungsbeauftragten.

Broschüre gibt es bei der Gleichstellungsstelle

Die Broschüre, die von der Landesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten gemeinsam mit dem Emanzipationsministerium herausgebracht wurde, ist ab sofort bei der Gleichstellungsbeauftragten der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein und den Gleichstellungsbeauftragten der Städte und Gemeinden kostenlos erhältlich.

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