Maximal fünf bis sechs Schwerlasttransporte pro Tag und Ausweichstrecke

(wS/siwi) Burbach. Die Sperrungen von zwei Brücken auf der B 54 bei Burbach-Würgendorf für Schwerlasttransporte über 44 Tonnen wird kaum spürbare Auswirkungen für die Anwohner an den Ausweichstrecken über Niederdresselndorf und Holzhausen bzw. Burbach haben: „Wir gehen pro Tag von fünf bis sechs Fahrten pro Umleitungsroute aus“, macht die Kreisverwaltung deutlich und erläutert: Der „normale“ LKW-Verkehr wird auch künftig über die B 54 fahren können. Die beiden fraglichen Brücken werden lediglich für Schwerlastverkehre über 44 Tonnen gesperrt. Diese Transporte sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Von ihnen gibt es aktuell auf dieser Strecke rund 5.000 im Jahr. Die Hälfte davon ist überregionaler Durchgangsverkehr, der nach der Sperrung am 1. August großräumig umgeleitet wird. Die übrigen 2.500 Fahrten verteilen sich auf 250 Arbeitstage. „Pro Tag rechnen wir also im Schnitt mit rund 10 Fahrten“, so die Kreisverwaltung: „Diese verteilen sich zu 80 Prozent auf die beiden Ausweichstrecken in Siegen-Wittgenstein.“

Maximal fünf bis sechs Schwerlasttransporte pro Tag und Ausweichstrecke

„Pro Tag werden somit nicht mehr als fünf bis sechs Schwertransporte über Niederdresselndorf und Holzhausen bzw. über Burbach fahren.“, so die Kreisverwaltung. Die übrigen rund zwei Fahrten pro Tag werden über andere Routen geleitet, etwa über Haiger, Daaden oder Betzdorf. „Da es sich um genehmigungspflichtige Fahrten handelt, können wir die Verteilung der Schwerlastverkehre auf die verschiedenen Ausweichrouten sehr gut steuern. Denn in der Genehmigung wird auch die genaue Route festgelegt, die der Transport nehmen muss“, heißt es aus dem Kreishaus.

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Archiv-Foto

Auch diese maximal fünf bis sechs Fahrten am Tag werden die Anwohner kaum bemerken. Zum einen verteilen sie sich auf 24 Stunden – Schwerlastverkehre werden oft gerade in den verkehrsarmen Zeiten durchgeführt – zum anderen sind viele Fahrzeuge über 44 Tonnen für das ungeübte Auge gar nicht als Schwerlastverkehre erkennbar, weil es sich zum Beispiel um Kranwagen handelt, oder um vermeintlich „normale“ LKW, deren Ladung aber zu einem Gesamtgewicht von über 44 Tonnen führt.

Einseitiges Halteverbot in Lützeln und Niederdresselndorf

Eine Einschränkung müssen die Anwohner an der L 911 in Lützeln und Niederdresselndorf allerdings in Kauf nehmen. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, hat die Kreisverwaltung in Fahrtrichtung Holzhausen auf der rechten Straßenseite ein absolutes Halteverbot angeordnet. Wenn der Landesbetrieb Straßen NRW in ca. einem Jahr den Bypass von der L 730 zurück auf die B 54 errichtet haben wird und die Umleitungsstrecken wegfallen, wird auch das Halteverbot wieder aufgehoben werden.

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