(wS/red) Siegen/Arnsberg. Das Maßnahmenpaket ist geschnürt! Am 01. Januar 2015 tritt der Luftreinhalteplan Siegen in Kraft. Unter Federführung der Bezirksregierung Arnsberg wurde ein Konzept erarbeitet, um die Schadstoffbelastung zu senken. Überhöhte Stickstoffdioxid-Werte in der Sandstraße und der Frankfurter Straße hatten zum Handeln gezwungen.
Die intensive Ursachenforschung ergab: Der Straßenverkehr ist der Hauptverursacher für die überhöhten Werte. In der Frankfurter Straße sind besonders die schweren Nutzfahrzeuge und die Pkw für die Schadstoffbelastung verantwortlich, in der Sandstraße sind es vorwiegend Busse und PKW, die die Luftqualität beeinträchtigen.
Und deshalb zielen die Maßnahmen des Luftreinhalteplans, der unter Federführung der Bezirksregierung Arnsberg aufgestellt wurde, in erster Linie auf eine Reduzierung der verkehrsbedingten Belastungen ab.
Schwerpunkt des Maßnahmenkatalogs ist die Einrichtung der „grünen“ Umweltzone, die -von bestimmten Ausnahmen abgesehen- nur noch eine Befahrung von Fahrzeugen mit grüner Plakette zulässt.
Daneben sind zur Verminderung der verkehrlichen Stickstoffdioxidbelastung weitere Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung und Verkehrsverflüssigung vorgesehen.
Einen weiteren wesentlichen Baustein bilden die Maßnahmen zur Modernisierung der verkehrenden Busflotten des ÖPNV sowie des städtischen Fuhrparks auf schadstoffärmere Fahrzeuge.
Zudem sind auch Maßnahmen vorgesehen, die mittel- bis langfristig zusätzliche Schadstoffminderungen erbringen sollen wie z. B. Programme zur energetischen Gebäudesanierung.
Zwischen dem 20. Oktober 2014 und dem 19. November 2014 hatte der Entwurf des Luftreinhalteplans zur Einsicht ausgelegen sowie im Internet bereit gestanden. Bis zum 03. Dezember 2014 konnten Anregungen und Bedenken eingebracht werden. Insgesamt sind 14 Stellungnahmen eingegangen, die von der Bezirksregierung fachlich geprüft und bearbeitet wurden.
„Nun wird der Luftreinhalteplan Siegen nochmals – diesmal die Endfassung – vom 05. Januar 2015 bis zum 19. Januar – 2015 sowohl bei der Stadt Siegen als auch bei der Bezirksregierung Arnsberg öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt“.
Die Auslegung erfolgt während der jeweiligen Öffnungszeiten bei der Bezirksregierung Arnsberg
Zimmer 348
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
zu folgenden Zeiten:
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 14:00 Uhr
sowie bei der Stadt Siegen
Rathaus Geisweid, Raum 9 (Erdgeschoss)
Lindenplatz 7
59078 Siegen
zu folgenden Zeiten:
Montag bis Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr – 18:00 Uhr.
Die Bekanntmachung und der Luftreinhalteplan sind ebenso unter www.bra.nrw.de für die Öffentlichkeit zugänglich.
.
Anzeige/Werbung – Jetzt clever werben bei wirSiegen.de – Infos hier
[adrotate group=“3″]