Urteil im Siegener HIV-Prozess rechtskräftig

(wS/red) Siegen – Das Urteil im Siegener HIV-Prozess ist nunmehr rechtskräftig.

gericht-3Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Siegen vom 6. Juni 2014 als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

Mit dem Urteil des Landgerichts Siegen war der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Hintergrund der Verurteilung war, dass der Angeklagte in Kenntnis seiner HIV-Infektion ungeschützten Geschlechtsverkehr mit zwei männlichen Geschlechtspartnern hatte, ohne diese auf seine HIV-Infektion hinzuweisen. In beiden Fällen wurden die Geschlechtspartnern durch den Angeklagten mit dem HI-Virus infiziert.

.
Anzeige/WerbungJetzt clever werben bei wirSiegen.de – Infos hier
[adrotate group=“3″] .

[plista widgetname=plista_widget_slide]