Elternunterhalt – Wenn erwachsene Kinder zahlen müssen

Vortragsveranstaltung am Dienstag, 08.09.2015, um 19 Uhr im Ratssaal der Stadt Netphen mit der Juristin Ingeborg Heinze

(wS/ne) Netphen – Viele bewegt die Frage, wie die Kosten eines stationären Aufenthalts in einem Pflegeheim gemeistert werden können und wer für diese Kosten aufkommen muss.

Senioren-Servide-Stelle Netphen_LogoIn dem Vortrag werden unter Berücksichtigung von staatlichen Leistungen aus der Pflegeversicherung aufgezeigt, nach welchen Grundsätzen Kinder zu diesen Unterhaltskosten herangezogen werden können, wenn das eigene Einkommen und Vermögen zur Deckung der Heimkosten nicht ausreicht. Dies wird anhand von vielen Beispielen erläutert. Auch wird dargestellt, welche Möglichkeiten es durch eine rechtzeitige Vorsorge gibt, die Kostenbelastung zu vermindern bzw. zu vermeiden oder welche Möglichkeiten es gibt, sich gegen eine Heranziehung zur Zahlung zu wehren. Die Übertragung des selbstgenutzten Hauses ist im Übrigen keine Lösung, um sein Vermögen bei langjähriger Pflege für die Kinder zu retten. Auch dies wird an Beispielen erklärt.

Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Veranstalter: Senioren-Service-Stelle der Stadt Netphen in Kooperation mit der VHS des Kreises Siegen-Wittgenstein.

Weitere Infos bei Eva Vitt von der Senioren-Service-Stelle der Stadt Netphen, Zimmer 3409 oder unter der Telefon-Nr. 02738/603-145.

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