Übergangsregelungen zur Überprüfung von Schießständen ausgelaufen

Seit diesem Jahr dürfen nur noch öffentlich bestellte Sachverständige Schießstände prüfen

(wS/siwi) Siegen-Wittgenstein – Seit diesem Jahr gelten neue Regeln für die Überprüfung von Schießständen – darauf weist der Kreis Siegen-Wittgenstein jetzt noch einmal hin. Wesentlichste Änderung: Ab sofort dürfen nur noch öffentlich bestellte und vereidigte Schießstandsachverständige die Prüfung von Schießstätten vornehmen bzw. Personen, die auf der Basis polizeilicher oder militärischer Regelungen als Schießstandsachverständigte ausgebildet worden sind und sich regelmäßig fortgebildet haben. Übergangsfristen, die auch Prüfungen durch andere Personen zugelassen haben, sind zum Jahresbeginn ausgelaufen.

2015_Logo_SiWi_Siegen-WittgensteinDie Neuregelung hat der Gesetzgeber u.a. deshalb beschlossen, weil die Begutachtung eines Schießstandes hoch komplex ist und nicht nur Kenntnisse der Schießstandrichtlinien, sondern auch in anderen Fachgebieten wie z.B. in der Lüftungstechnik, im Brandschutz oder im Umwelt- und Schallschutz erfordert.

Der Schießbetrieb ist unstreitig mit Gefahren verbunden. Um diese zu minimieren,ist ein fachgerechter Umgang mit den Waffen erforderlich, aber eben auch eine sachgerechte Ausstattung und ein sicherer Betrieb einer Schießanlage.
Neben einer Abnahme vor der Inbetriebnahme müssen die Schießstände mindestens alle vier Jahre geprüft werden, wenn auf ihnen mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen geschossen wird. Ist das Schießen nur mit erlaubnisfreien Schusswaffen zulässig, so muss die entsprechende Schießanlage mindestens alle sechs Jahre geprüft werden.
Falls Zweifel an dem ordnungsgemäßen Zustand oder den erforderlichen schießtechnischen Einrichtungen bestehen, kann die zuständige Kreispolizeibehörde die Schießstätte jederzeit in sicherheitstechnischer Hinsicht überprüfen oder von dem Betreiber der Schießstätte die Vorlage eines Gutachtens eines anerkannten Schießstandsachverständigen verlangen.

Im Kreisgebiet gibt es 67 Vereine mit Mehrzweckanlagen, d.h. mit Schießständen, auf denen mit erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Schusswaffen geschossen wird. Die Überprüfung dieser Mehrzweckanlagen erfolgt im Einvernehmen mit den Vereinen in der Regel im Turnus von vier Jahren.Damit wird auch die finanzielle Belastung der Schützenvereine minimiert.

Die Überprüfung durch einen Schießstandsachverständigen kostet ca. zwischen 600 und 1.000 Euro. Dieser Betrag muss dann für Anlagen, auf denen mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen wird, einmal in vier Jahren aufgebracht werden.

Darüber hinaus gibt es bei uns sieben Vereine mit Schießstätten, auf denen das Schießen ausschließlich mit erlaubnisfreien Schusswaffen zulässig ist. Diese Anlagen werden in der Regel alle sechs Jahre überprüft.

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