Geiselnahme im Drogenrausch: SEK-Einsatz in Mönchengladbach

(wS/ots) Mönchengladbach  – Heute Morgen, 20. Oktober – kam es auf der Bozener Straße zum Einsatz eines Sondereinsatzkommandos.

Vorausgegangen war eine Party mehrerer junger Menschen/Heranwachsender, bei der gemeinsam Drogen in Form von Ecstasy und Amphetaminen konsumiert wurden.

Im Verlauf dieser Party griff ein 22-Jähriger seine Mitfeiernden plötzlich grundlos und offensichtlich im Drogenrausch tätlich an.

Während ein Mann und zwei Frauen aus der Wohnung flüchten konnten, griff der 22-Jährige einen 19-Jährigen mit einem Messer und einem kleinen Beil an und fügte ihm eine stark blutende Kopfverletzung bei. Anschließend hinderte er ihn, die Wohnung zu verlassen.

Die Polizei wurde gegen 05:30 Uhr von dem mit den Frauen aus der Wohnung geflüchteten Mann alarmiert.

Als die ersten Polizeikräfte an der Wohnung eintrafen, bedrohte der 22-Jährige den 19-Jährigen mit einem Messer und nahm ihn offensichtlich als Geisel, wobei er keine Forderungen stellte. Vielmehr verschloss er die Wohnungstüre, woraufhin der Einsatzbereich abgesperrt und ein Sondereinsatzkommando wegen der bestehenden Geiselnahme angefordert wurde.

Nach Eintreffen weitere Einsatzkräfte konnte der 22-Jährige, gegen 07:40 Uhr, durch eine Sondereinsatzkommando widerstandslos festgenommen werden.

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Symbolfoto wirSiegen.de

Der verletzte 19-Jährige wurde mit einem Rettungswagen einem Krankenhaus zugeführt und befindet sich wegen seiner Kopfverletzung in stationärer Behandlung.

Der festgenommene 22-Jährige ist kein unbeschriebenes Blatt. Er war erst Anfang des Monats nach einer fast einjährigen Haftstrafe wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorzeitig aus einer JVA entlassen worden. Durch das zuständige Amtsgericht wurde ein Widerrufbeschluss erlassen und er wurde erneut einer JVA zugeführt.

Ein Strafverfahren u. a. wegen Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung wurde gegen ihn eingeleitet. Gegen alle an der Party beteiligten Personen wird wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.

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Foto: Archiv wirSiegen.de

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