Brauchtumspflege, keine Müllverbrennung!

Wichtige Hinweise zum Thema „Osterfeuer“

(wS/si) Siegen Nach den langen Wintermonaten beginnt nun auch im Siegerland die Zeit, in der in den Gärten Sträucher und Bäume zurückgeschnitten werden. Die hierbei anfallenden Äste und Zweige werden von Gartenbesitzern zusammengetragen und nicht selten zu einem Osterfeuer in der Nähe gebracht.

„Osterfeuer sind als Brauchtumsfeuer allerdings nur dann zulässig, wenn ihr Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen“, erläutert der Leiter der städtischen Umweltabteilung, Dr. Bernhard Kraft. Sie dienen vielmehr der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Gemeinschaft, Organisation, ein Verein oder eine Gruppe das Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung und für jedermann zugänglich ausrichtet.

OsterfeuerEiserfeld (41)

Archivbild: wirSiegen.de

Die Umweltabteilung macht in diesem Zusammenhang außerdem darauf aufmerksam, dass nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige durchgetrocknete Pflanzenreste verbrannt werden dürfen. Altreifen, lackierte und mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer, Spanplatten oder Mineralölprodukte sind bei Osterfeuern tabu! Das Verbrennen von Haus- beziehungsweise Sperrmüll kann sogar mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden.

Auch für das Verbrennen selbst gibt es Regeln, die zu beachten sind. So muss dafür Sorge getragen werden, dass Gefahren oder erhebliche Belästigungen durch die Rauchentwicklung nicht eintreten können und ein Übergreifen des Feuers durch Flammen oder Funkenflug auf benachbarte Flächen verhindert wird.

Tierschutz nicht vergessen

Außerdem sollte, wer ein Osterfeuer organisiert, immer bedenken: Ob Igel, Reptilien, Vögel oder Insekten – viele kleine Tiere nutzen die nicht selten schon lange im Vorfeld aufgestapelten Reisig- und Holzhaufen als Unterschlupf. Einige Vogelarten zum Beispiel ziehen hier ihre Jungen groß, die nachtaktiven Igel verbringen dort ihre Tagruhe oder sind noch im Winterschlaf. Sie alle werden durch das Osterfeuer gefährdet.

Die Umweltabteilung bittet deshalb, das Holz erst kurzfristig zu sammeln und auf-zuhäufen, bevor sich die Tiere dort einnisten können. Eine andere Möglichkeit ist, bereits aufgeschichtete Osterhaufen am Verbrennungstag umzusetzen, damit die Tiere aufgeschreckt werden und flüchten können.

Osterfeuer vorab dem Ordnungsamt melden, sonst drohen Kosten!

Weiter ist zu beachten, dass Osterfeuer frühzeitig, also mindestens zwei Wochen vor Durchführung, bei der Ordnungsabteilung der Stadt Siegen, angezeigt werden müssen (Tel.: 404-1514 oder -1388). Hier wird man auch über die Mindestabstände, die einzuhalten sind, beraten.

Das Abbrennen von nicht angemeldeten Osterfeuern stellt einen Verstoß gegen das Landesimmissionsschutzgesetz dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Auch nicht ganz unwichtig: Osterfeuer, die der Ordnungsbehörde nicht gemeldet wurden und zu einem Feuerwehreinsatz führen, werden kostenpflichtig abgelöscht!

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