Umweltabteilung informiert: Bachufer von Ablagerungen freihalten

(wS/red) Siegen 28.07.2016 | Wie die städtische Umweltabteilung jetzt mitteilt, neigen Bachanlieger oftmals dazu, ihre Gartenabfälle, Gehölz- oder Grasschnitt an Gewässerböschungen abzulegen, was zu Problemen führt. „Der Missbrauch der Böschungen als Abfalldeponie kann fatale Folgen haben“, erklärt Dr. Bernhard Kraft, Leiter der städtischen Umweltabteilung. Die Experten weisen deshalb darauf hin, dass Bachufer von Ablagerungen freizuhalten sind.

Wenn Ablagerungen wie Gartenabfälle oder Gehölzschnitt abgeschwemmt werden und anschließend an Brücken o.ä. hängen bleiben, verengen sie das Abflussprofil des Gewässers. Die Folge: Das Gewässer tritt schneller über die Ufer. (Foto: Stadt Siegen)

Wenn Ablagerungen wie Gartenabfälle oder Gehölzschnitt abgeschwemmt werden und anschließend an Brücken o.ä. hängen bleiben, verengen sie das Abflussprofil des Gewässers. Die Folge: Das Gewässer tritt schneller über die Ufer. (Foto: Stadt Siegen)

Wenn bei Starkregen innerhalb kurzer Zeit große Regenmengen in die heimischen Bäche und Flüsse strömen, ist die Aufnahmefähigkeit der Gewässer schnell überschritten und es kann zu Überflutungen angrenzender Grundstücke, Wohnhäuser, Straßen oder Gewerbebetrieben kommen. Wird an den Gewässerböschungen Müll abgelegt, stirbt unter den Ablagerungen die natürliche Ufervegetation ab. Die Folge: Der Boden ist beim nächsten Hochwasser ungeschützt und kann leicht abgetragen werden. Dadurch wird die Böschung instabil und es kommt verstärkt zu Uferabbrüchen, die nur mit hohem Kostenaufwand wieder repariert werden können.

„Katastrophale Auswirkungen kann das Verhalten auch haben, wenn der Müll abgeschwemmt wird und als Treibgut bei Hochwasser zu einer Verengung des Abflussprofils führt“, sagt der Umwelt-Experte. In diesem Fall kann es zu Verstopfungen an kleinen Brücken oder an Einlaufstellen in verrohrte Bachabschnitte kommen. Innerhalb weniger Minuten können die Gewässer dann über die Ufer treten und angrenzende Straßen und Gebäude überschwemmen.

Die Umweltabteilung macht deshalb darauf aufmerksam, dass Materialien wie Kompost, Gehölzschnitt oder Brennholz zur Eigenverwertung auf dem Grundstück stets in ausreichender Entfernung von den Bachläufen gelagert werden müssen. Dabei sollten außerorts zehn und innerorts mindestens drei Meter Abstand zur Böschungsoberkante eingehalten werden. Innerhalb von Überschwemmungsgebieten sind Abfallablagerungen ganz unzulässig. Weiterhin ist zu beachten, dass ein drei Meter breiter Uferrandstreifen von jeglicher Bebauung freigehalten werden muss.

Auch hier gilt: Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen, wie z.B. Hausmüll in die Mülltonne, Grünabfälle in die Biotonne oder Bauschutt in Kleinmengen zum Bauschuttrecycling. Verstöße können ordnungsrechtlich verfolgt und mit einem Bußgeld geahndet werden.

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