Kritik der CDU: Landrat Müller verstößt gegen Beamtenstatusgesetz

(wS/red) Siegen 28.06.2017 | Da staunte die interessierte Öffentlichkeit nicht schlecht: Zur Präsentation einer „Halbzeitbilanz“ lässt sich Landrat Andreas Müller in seinem Dienstzimmer mit SPD-Plakaten ablichten (wir berichteten). Die CDU-Kreistagsfraktion wollte wissen, wie sich dieses Vorgehen mit dem Neutralitätsgebot für Beamte verträgt, dass so auch uneingeschränkt in Nordrhein-Westfalen gilt.

Der Text der Anfrage zur Kreistagssitzung am kommenden Freitag lautete: „Wir bitten um Auskunft, welche Vorgaben für die Ausstattung von Diensträumen der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein mit Wahlplakaten maßgeblich sind und wer hierüber die Dienst- und Disziplinaraufsicht führt.“ Das sei bis dahin nicht zu beantworten, beschied gestern Arno Wied, persönlicher Referent des Landrates, gegenüber der CDU-Fraktion.

Symbolfoto: Thorben Wengert / pixelio.de

„Eigentlich müssten den Verantwortlichen der Kreisverwaltung die Grundpflichten des Beamtenstatusgesetzes präsent sein, oder es dürfte auch keine Probleme bedeuten, kurzfristig einen Blick darein zu werfen“, meint CDU-Fraktionsvorsitzender Bernd Brandemann. In den Bestimmungen heißt es eindeutig: „Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen (…)“. Von der Wahrung von „Mäßigung und Zurückhaltung“ bei politischer Betätigung sei dort die Rede.

Das Zurschaustellen von Wahlplakaten in Diensträumen innerhalb der Kreisverwaltung widerspricht nach Auffassung der CDU ganz eindeutig diesen Vorgaben. Zwar werde der Landrat als politischer Kandidat gewählt, aber mit Dienstantritt als Beamter gelten für ihn natürlich die beamtenrechtlichen Bestimmungen.

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