(wS/red) Siegen 29.09.2017 | Die CDU-geführte Landesregierung hat den Notstand bei der Finanzierung der Kinderbetreuung erkannt: Sie investiert insgesamt 500 Millionen Euro in die Kita-Landschaft. Mit einer Zahlung an die Jugendämter wird den Kita-Trägern kurzfristig und unbürokratisch unter die Arme gegriffen, um drohende Schließungen zu verhindern und damit unweigerlich entstehende Belastungen für unsere Kommunen zu vermeiden. Die zehn Kommunen unseres Kreises Siegen-Wittgenstein ohne eigenes Jugendamt erhalten über den Kreis Siegen-Wittgenstein als Sofort-Maßnahme rund 4,7 Mio. Euro. Zudem profitiert die Stadt Siegen, die über ein eigenes Jugendamt verfügt, von rund 2,6 Mio. Euro.
Jens Kamieth, Sprecher der CDU-Landtagsfraktion im Arbeitskreis Familie, Kinder und Jugend, begrüßt die Initiative der Landesregierung: „Das Kita-Träger-Rettungspaket ist eine große Unterstützung für unsere Kita-Landschaft. Ohne diese Finanzspritze würde es in kürzester Zeit zu einem völligen Kollaps des Systems kommen. Das Geld, das der Kreis Siegen-Wittgenstein erhält, ist daher eine direkte Investition in die Betreuung unserer Kinder. Bis 2019 ist damit die Finanzierung der Kitas gesichert.“
Unentschuldbar bleibe, so Kamieth, dass die rot-grüne Vorgängerregierung diesen drohenden Kollaps nicht schon früher gestoppt habe. Schließlich habe Rot-Grün in den vergangenen sieben Jahren reagieren können und müssen. In der gesamten Zeit sei es der Vorgängerregierung aber nicht gelungen, ein auskömmliches und nachhaltiges Kita-Finanzierungssystem zu präsentieren. Rot-Grün habe den drohenden Zusammenbruch der Kita-Landschaft sehenden Auges hingenommen.
Kamieth hat zu diesem Thema jüngst auch im Plenum im Düsseldorfer Landtag Stellung bezogen: „Für uns ist klar, dass die frühkindliche Bildung einen Neustart braucht. Nach dem Kita-Rettungspaket der NRW-Koalition werden wir gemeinsam mit den Kommunen und Trägern die Kita-Finanzierung reformieren. Ziel ist eine nachhaltige und solide finanzielle Ausstattung der Kita-Landschaft. Zudem werden wir notwendige Maßnahmen für Qualitätsverbesserungen in Kitas und für bedarfsgerechte Öffnungszeiten ergreifen.“
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