Vorsorgevollmacht beglaubigen lassen

Wilnsdorfer Senioren-Service-Stelle bietet Beratung an

(wS/red) Wilnsdorf 04.01.2018 | Auch wenn es gerne verdrängt wird: Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in eine Lage geraten, in der er wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Viele Bürger gehen davon aus, dass in solchen Situationen automatisch Familienangehörige einspringen können. Dies ist aber nicht unbedingt der Fall. Daher ist es wichtig, bereits frühzeitig Vorsorge zu treffen.

Mittels einer Vorsorgevollmacht kann man eine Person des Vertrauens bevollmächtigen, bestimmte Angelegenheiten zu regeln, wie Bankgeschäfte oder den Abschluss bzw. die Kündigung eines Vertrages. Werden die Unterschriften auf der Vorsorgevollmacht durch die Betreuungsbehörde oder einen Notar beglaubigt, erlangt das Dokument größere Rechtssicherheit.

Die Senioren-Service-Stelle der Gemeinde Wilnsdorf berät gern zu allen Fragen der Vorsorgevollmacht. Auf Wunsch vermittelt Jutta Schmidt auch einen Termin zur Beglaubigung des Dokuments. Das geschieht durch einen Mitarbeiter der Betreuungsbehörde des Kreises Siegen–Wittgenstein, der viermal im Jahr ins Wilnsdorfer Rathaus kommt, das nächste Mal im Februar.

Termine zur Beglaubigung werden im Rahmen des Beratungsgesprächs durch die Senioren-Service-Stelle vergeben. Interessierte wenden sich bitte an Jutta Schmidt/ Senioren-Service-Stelle, Tel. 02739/802-129 oder per Mail an j.schmidt@wilnsdorf.de.

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