Kein verkaufsoffener Sonntag in Kreuztal! Am 13. Mai bleiben die Läden dicht

(wS/red) Kreuztal 07.05.2018 | Die Landesregierung hatte mit der Neufassung des Ladenöffnungsgesetzes im Rahmen ihres sogenannten „Entfesselungspaketes“ zur Entbürokratisierung beitragen wollen und die Zielsetzung verfolgt, gerade die Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen zu vereinfachen.

Nachdem die Stadt Kreuztal als erste Kommune in NRW von dieser neuen, ab 01.04.2018 geltenden, gesetzlichen Regelung Gebrauch gemacht hatte, haben sowohl das Verwaltungsgericht Arnsberg als auch das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren festgestellt, dass die auf der Grundlage des neu formulierten Ladenöffnungsgesetzes erlassenen Verordnungen zur Festsetzung verkaufsoffener Sonntage rechtswidrig sind, wenn über den Wortlaut des Gesetzes hinausgehende Anforderungen nicht erfüllt werden.

Kein verkaufsoffener Sonntag in Kreuztal am 13.05.2018 (Symbolfoto: khv24 / pixelio.de)

Nach Auffassung der Stadt Kreuztal hätten die durch die Gerichte formulierten zusätzlichen Anforderungen in Bezug auf verfassungsrechtliche Abwägungen auch ihren Niederschlag unmittelbar im Gesetz finden müssen. Nachdem diese Rechtsgrundlage somit durch die Gerichte relativiert wurde, bleibt festzustellen, dass die neue vom Rat der Stadt Kreuztal erlassene Ordnungsbehördliche Verordnung über die verkaufsoffenen Sonntage in der Stadt Kreuztal im Jahr 2018 rechtswidrig ist.

Aus diesem Grunde dürfen auch am Sonntag, dem 13.05., die Geschäfte in Kreuztal nicht geöffnet werden.

Die Stadtverwaltung ist bemüht bis zu den nächsten Terminen, für die ein verkaufsoffener Sonntag vorgesehen war, Rechtssicherheit herzustellen und wird zu gegebener Zeit über den Stand der Angelegenheit informieren.

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