(wS/Si) Siegen 23.12.2021 | Ab dem 28. Dezember 2021 gilt 3G bei Besuchen in der Kreisverwaltung
Erreichbarkeit der Dienststellen des Kreises weiterhin gewährleistet
Bund und Länder sind sich einig: Zur Eindämmung der sich rasch verbreitenden Corona-Virusvariante Omikron wurden schärfere Einschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens beschlossen. Ab dem 28. Dezember gelten unter anderem wieder verschärfte Kontaktbeschränkungen. Daraus zieht auch die Kreisverwaltung Konsequenzen und führt nach Weihnachten die 3G-Regel bei allen Besuchen in Dienststellen des Kreises ein.
„Wichtig ist mir, dass die Kreisverwaltung mit ihren Dienstleistungen auch in dieser Phase der Pandemie jederzeit für die Menschen in Siegen-Wittgenstein erreichbar und auch besuchbar ist“, betont Landrat Andreas Müller: „Vieles kann man heutzutage aber auch telefonisch oder online über die Homepage des Kreises erledigen. Wenn Besuche dennoch notwendig sind, dann am besten nach vorheriger Anmeldung und unter Vorlage eines tagesaktuellen negativen Testergebnisses oder eines Impf- bzw. Genesenen-Nachweises“, so Müller. Bei Besuchen bittet die Kreisverwaltung darum, den entsprechenden Nachweis und ein gültiges Ausweisdokument bereitzuhalten.
Im Kreishaus erfolgt die Überprüfung des 3G-Nachweises an der Servicestelle im Foyer. Der Zugang zum Kreishaus ist dann auch nur noch über den Eingang vom Besucherparkplatz rechts vom Kreishaus möglich. In der Zulassungsstelle in der St.-Johann-Straße erfolgt die Kontrolle am Eingang durch das auch bisher schon eingesetzte Sicherheitspersonal. Lediglich für den Zutritt zu den Impfstellen des Kreises in Siegen und Bad Berleburg ist kein 3G-Nachweis erforderlich.
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