(wS/si) Kreis Siegen-Wittgenstein 09.05.2022 | Das schöne Frühlingswetter lockt uns Menschen gerade wieder in die Natur. Pünktlich dazu stehen die klassischen Ausflugs- und Wandertage bereits vor der Tür: Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnam und absehbar auch die Sommerferien- und Urlaubszeit. Bekanntermaßen zählen Naturschutzgebiete aufgrund ihrer extensiven Nutzung und damit verbundenen Vielfalt an Lebensräumen auch zu den attraktivsten Naherholungsgebieten bzw. Kulturlandschaften im Kreisgebiet und damit zu den beliebtesten Ausflugszielen für Wanderer, Erholungssuchende und Naturliebhaber. Gleichzeitig sind diese Gebiete jedoch häufig die letzten Rückzugsräume für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten und stehen unter Schutz. „Eine behutsame Erholungsnutzung steht auch nicht im Widerspruch mit den Zielen des Naturschutzes“, informiert Michael Gertz, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein. Probleme bereiten hier aber insbesondere ungelenkte und nicht mit dem Naturschutz in Einklang zu bringende Freizeitnutzungen abseits der Wege.
Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass es im Spannungsfeld Naturschutz und Erholung in den vergangenen Jahren in vielen Naturschutzgebieten (z.B. Trupbacher Heide in Siegen und Freudenberg, Malscheid in Neunkirchen, Littfelder Grubengelände, Buchhellertal in Burbach) immer wieder zu Problemen gekommen ist, weil sich einzelne Menschen nicht an die notwendigen Regeln halten und in den Naturschutzgebieten campieren, zelten, Feuerstellen einrichten, Motor-Cross fahren, Müll hinterlassen oder ihre Hunde frei laufen lassen.
Besonders empfindlich reagieren z.B. am Boden brütende Vögel auf diese unzulässigen Freizeitaktivitäten – viele davon stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können von der Unteren Naturschutzbehörde mit Geldbußen geahndet werden.
„Wandern und Natur erleben ist, auch wenn man auf den Wegen bleibt und den Hund anleint, zu jeder Jahreszeit ein tolles und lohnendes Erlebnis“, so Michael Gertz. Die Untere Naturschutzbehörde bittet daher erneut alle Erholungssuchenden – zum Schutz der seltenen Tier- und Pflanzenarten – die Verbote der Naturschutzgebiete zu beachten und daher diese Gebiete nur auf den vorhandenen Wegen zu betreten sowie Hunde grundsätzlich nur angeleint auszuführen.