Klimaförderprogramm läuft weiter – Online-Anträge sind ab dem 13. März möglich

(wS/ne) Neunkirchen 10.03.2023 | Eine gute Nachricht aus dem Rathaus: Nachdem 2022 124 Projekte über das Klimaförderprogramm der Gemeindeverwaltung unterstützt werden konnten, gibt es nun das OK für dessen Fortführung in diesem Jahr. Ab Montag, 13. März 2023,  können alle Interessenten über www.neunkirchen-siegerland.de/Wohnen & Leben/Klima- und Umweltschutz/Klimaschutz/Klimaförderung 2023/ online einen Antrag stellen. Umwelt- und Klimaschutzberater Matthias Jung, bearbeitet diese dann chronologisch.

Neben der gemeindlichen Klimaförderung haben die Bürger:innen noch einen weiteren Anreiz, um nachhaltige Maßnahmen zu treffen: „Je nach Art der Investition, etwa für eine Steckersolaranlage, entfällt die Mehrwertsteuer“, freut sich Matthias Jung. „So können noch einmal 19 Prozent gespart werden.“ Und der Umwelt- und Klimaschutzberater hat noch eine wichtige Info: Zur Finanzierung des Klimaförderprogramms 2023 konnte die Gemeinde auf Antrag eine Zuwendung aus der sogenannten Billigkeitsrichtlinie erhalten. Damit stehen statt 20.000 Euro wie im Vorjahr für 2023 sogar mehr als 33.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung.

Die Gemeindeverwaltung unterstützt in ihrem Klimaförderprogramm Investitionen in den Handlungsfeldern: E-Mobilität, erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen. Eine Anlage zur Regenwassernutzung (bis zu 500 Euro) wird somit ebenso gefördert, wie ein Lastenrad (max. 350 Euro) oder der Rückbau eines Schottergartens (bis zu 500 Euro). Für ein E-Auto, das älter als ein Jahr alt ist, gibt es einen Zuschuss von 500 Euro, für die Errichtung eines Solarcarports 300 Euro. Wer eine Brennstoffzellenheizung einbaut, erhält 800 Euro. Und wer eine Fläche von mehr als 12 Quadratmeter entsiegelt, kann – je nach Größe der Fläche – bis zu 500 Euro Zuschuss erhalten. Alle geförderten Maßnahmen sind auf der Homepage der Gemeinde (www.neunkirchen-siegerland.de) zu finden.

Förderfähig sind nicht nur die Maßnahmen, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2023 umgesetzt werden: Auch Bürger:innen, die im letzten Jahr nicht mehr in den Genuss von Fördermitteln gekommen sind, da die Haushaltsmittel zur Förderung bereits erschöpft waren, können ihren Förderantrag ab dem 13. März nachträglich stellen. Voraussetzung ist lediglich, dass die Klimaschutzmaßnahme bereits angeschafft bzw. umgesetzt wurde. Die Gemeinde fördert also entgegen Landes- oder anderen Förderungen im Nachhinein.

„Ich freue mich schon auf viele neue Anträge“, verrät Matthias Jung. „Die Seite, über die die Anträge gestellt werden können, wird erst am 13. März freigeschaltet. Eine frühere Antragstellung ist zwecklos“, so der Umwelt- und Klimaschutzberater. Dennoch rät allen Bürger:innen, die nachhaltige, Umwelt oder Klima schonende Maßnahmen treffen wollen, schnell zu handeln: „Im vergangenen Jahr waren die Fördermittel des kommunalen Programms bereits Ende August aufgebraucht. Es lohnt sich also schnell zu handeln.“

 

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