Kind von PKW erfasst – schwerer Unfall auf der Marburger Straße in Kredenbach (B508)

(wS/red) Kreuztal 08.05.2024 | Ein schwerer Unfall ereignete sich am Mittwochnachmittag in Kredenbach auf der Marburger Straße (B508). Gegen 16:50 Uhr kollidierte ein 57-jähriger Autofahrer, der von Hilchenbach in Richtung Ferndorf unterwegs war, mit einem unerwartet über die Straße laufenden 10-jährigen Mädchen. Die Kollision verursachte schwere Verletzungen bei dem Kind. Um eine rasche Versorgung zu gewährleisten, wurde der Notarzt mit dem Rettungshubschrauber Christoph 25 zur Unfallstelle geflogen. Vor Ort befanden sich neben dem 15-jährigen Bruder auch die Mutter des Mädchens, die einen Schock erlitt und ebenfalls vom Rettungsdienst behandelt werden musste. Zurzeit (17:50 Uhr) dauern die Unfallaufnahme der Polizei an, und die B508 wurde im Bereich des Unfallortes kurz vor Dahlbruch vollständig gesperrt.

Nach den ersten Informationen vor Ort besteht glücklicherweise keine Lebensgefahr für das Kind.

Die B508 ist wieder für den Verkehr frei (18:15 Uhr).

Update 10.05.2024 ots

Bei einem Verkehrsunfall in Kredenbach ist am Mittwochnachmittag (08.05.2024) ein 10-jähriges Kind von einem PKW erfasst worden.

Ein 57-jähriger Autofahrer war mit seinem Fahrzeug gegen 16:50 Uhr auf der Marburger Straße in Richtung Kreuztal unterwegs. Kurz nach dem Ortsausgang Dahlbruch lief das Kind nach ersten Erkenntnissen unvermittelt auf die Fahrbahn.
Die 10-Jährige wurde frontal erfasst und durch den Zusammenstoß schwer verletzt.

Das Kind sowie seine Mutter kamen mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus.

Das Verkehrskommissariat hat die Ermittlungen übernommen.

Im Rahmen der Rettungsmaßnahmen vor Ort fiel den Einsatzkräften ein 15-jähriger Junge auf, der Bilder und Videos von der Einsatzstelle machte. Die Polizeibeamten stellten das Handy des Jungen sicher. Ihn erwartet eine Strafanzeige.

Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang:

Verbreiten Sie keine Fotos und Videos von Rettungsmaßnahmen. Sie begehen damit eine Straftat nach §201a des Strafgesetzbuches. Wenn Sie als Verkehrsteilnehmer an einer Unfallstelle vorbeifahren, verringern Sie nicht Ihre Geschwindigkeit, um Fotos zu machen.

Fotos: Andreas Trojak / wirSiegen.de

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