Bahnhof Siegen – Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen

(wS/bp) Siegen 25.04.2025 | Die Bundespolizei wird für jeden Freitag und Samstag im Mai im Bahnhof Siegen ein Mitführverbot von Waffen erlassen. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot/ Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden.

Die Bundespolizei verzeichnete in den letzten Monaten keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen in dem genannten Bahnhof.

Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung.
Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Springmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, usw.), aber auch andere gefährliche Gegenstände wie z.B. Schlagstöcke sicher.

Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen.

Der Bahnhof Siegen wird täglich von einer Vielzahl Reisender genutzt und gilt als wichtiger Verkehrsknotenpunkt. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es in dem Bahnhof immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden.

Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen, wird die Bundespolizei in dem Zeitraum des angekündigten Mitführverbots konsequent reagieren und Nutzer/-innen des genannten Bahnhofes verstärkt kontrollieren.

Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messern aller Art erlassen.

 Die Allgemeinverfügung gilt an jedem Freitag und Samstag im Mai 2025.
 Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe des Bahnhofs Siegen und die Gleisanlagen.  Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten.

Bei Personen, die gegen das Verbot verstoßen, kann ein Platzverweis, ein Bahnhofs- oder Beförderungsverbot, sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden!

Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen von dem Verbot, können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese ist der Pressemitteilung angehängt und kann zudem auch auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. Außerdem werden in dem betroffenen Hauptbahnhof Plakate ausgehangen, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen.

Zudem werden die Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei über „X“ begleitet. Folgen Sie der Bundespolizei auf bpol_nrw.

Foto: Bundespolizei

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