Vor Sondersitzung des Rates: Wahlprüfungsausschuss: Bürgermeister-Wahl gültig

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(wS/si) Siegen 15.11.2025 | Der Wahlprüfungsausschuss der Stadt Siegen hat am Freitag (14. November 2025) im Großen Sitzungssaal des Geisweider Rathauses getagt, um über die Gültigkeit der zurückliegenden Bürgermeister-Wahl sowie die eingegangenen Einsprüche zu befinden.

Der Ausschuss schloss sich der Empfehlung der Verwaltung an, die Wahl des Bürgermeisters und seiner Vertretungen am 14. September wie auch die Stichwahl zwei Wochen später für gültig zu erklären. Das letzte Wort hat der Rat der Stadt Siegen in einer Sondersitzung zur
Feststellung der Gültigkeit zur Kommunalwahl am Mittwoch, 19. November 2025.

Seit der Stichwahl sind sieben formgerechte Einwendungen eingegangen, teilt die
Arbeitsgruppe Wahlen in einer umfangreichen Vorlage mit. Der Wahlprüfungsausschuss
empfiehlt, die Einsprüche zurückzuweisen. Insgesamt wurden sieben Einsprüche
formgerecht erhoben. Weitere 29 Einspruchs- und Beschwerdeschreiben sind per E-Mail
eingegangen. Unter anderem 14 E-Mail-Schreiben gingen von Personen ein, die die
Briefwahlunterlagen nicht bzw. nicht rechtzeitig vor der Wahl erhalten haben.

Für sämtliche Einsprüche, die ausschließlich per E-Mail eingegangen sind, gilt, dass diese
bereits unzulässig sind (sie genügen nicht der Erfordernis der Schriftform). Dies schreibt die
Verwaltung zu den nicht formgerecht bzw. formlos eingegangenen Einspruchsschreiben. Die
sieben formgerecht eingereichten Einsprüche seien zwar formal zulässig, aber im rechtlichen
Sinn unbegründet.

Rathaus Siegen

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