Alkohol am Steuer! Van kracht in drei geparkte Autos – Trümmerfeld in Hützemert

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(wS/red) Drolshagen 28.06.2026 | Ein Bild der Verwüstung am frühen Sonntagmorgen: Über die Hauptstraße zieht sich ein Trümmerfeld aus abgerissenen Stoßstangenteilen, Plastiksplittern und Glasscherben. Drei geparkte Autos sind teils schwer demoliert, ein Van steht mit völlig eingedrückter Front und ausgelöstem Airbag am Straßenrand. Der Grund für das Chaos: Alkohol am Steuer. Ein 25-Jähriger war nach Angaben der Polizei deutlich betrunken, als er kurz vor dem Ortsausgang die Kontrolle verlor und in die geparkten Fahrzeuge krachte.

So lief der Unfall ab

Nach Darstellung der Kreispolizeibehörde Olpe war der 25-Jährige mit seinem Van auf der Hauptstraße in Hützemert aus Richtung Bleche in Richtung Drolshagen unterwegs. Kurz vor dem Ortsausgang kam es zur Kollision mit drei am Fahrbahnrand abgestellten Autos. Die Wucht des Aufpralls riss ganze Fahrzeugteile ab und verteilte sie über die komplette Straßenbreite – wie die Aufnahmen vom Unfallort zeigen, blieben zertrümmerte Frontpartien, eingedrückte Seiten und überall verstreute Scherben zurück.

Fahrer verletzt – Führerschein weg

Der Unfallverursacher zog sich Verletzungen zu und wurde mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Weitere Personen kamen nicht zu Schaden – die getroffenen Autos waren geparkt. Weil der 25-Jährige deutlich unter Alkoholeinfluss stand, ordnete die Polizei eine Blutprobe an und stellte seinen Führerschein sicher.

Feuerwehr bindet auslaufende Betriebsstoffe

Im Einsatz war auch die Feuerwehr: Aus den beschädigten Fahrzeugen liefen Betriebsstoffe aus, die die Einsatzkräfte aufnahmen und beseitigten. Anschließend rückten Abschleppdienste an. Drei der beteiligten Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abtransportiert werden. Den Sachschaden beziffert die Polizei auf einen mittleren fünfstelligen Euro-Betrag.

Zahlt das die Versicherung?

Eine Frage, die sich bei solchen Unfällen viele stellen. Grundsätzlich gilt: Den Schaden an den drei unbeteiligten, korrekt geparkten Autos übernimmt in aller Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers – die geschädigten Halter bleiben also nicht auf ihren Kosten sitzen. Für den alkoholisierten Fahrer selbst sieht es anders aus: Bei Alkohol am Steuer kann der Haftpflichtversicherer ihn anschließend in Regress nehmen, üblicherweise mit bis zu 5.000 Euro. Den Schaden am eigenen Fahrzeug ersetzt die Vollkasko zudem oft nur gekürzt oder – bei absoluter Fahruntüchtigkeit – gar nicht, weil grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Wie der konkrete Fall reguliert wird, hängt am Ende immer vom Einzelfall ab.

Was bleibt, ist ein Trümmerfeld am Straßenrand. Dabei wäre der Schaden vermeidbar gewesen – mit einer einzigen Entscheidung: nach dem Trinken das Fahrzeug stehen zu lassen. Eine Regel, die nicht nur den eigenen Führerschein schützt, sondern vor allem andere.

Fotos: wirSiegen.de

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