(wS/red) Bad Berleburg/Meschede 02.08.2016 | 40 Flüchtlinge sollten am gestrigen Montag aus der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) in Bad Berleburg in die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) Meschede verlegt werden. Die Einrichtung in Meschede, eine ehemalige Schule, war zu diesem Zeitpunkt mit 152 Personen (Gesamtkapazität 450 Personen) belegt.
Im Laufe des Montagabends erhielt die Bezirksregierung Kenntnis, dass 36 Personen auf eigene Veranlassung hin den Rückweg nach Bad Berleburg angetreten hatten und von problematischen Zuständen in der ZUE Meschede berichteten. In Absprache mit der Kreispolizeibehörde und dem Betreuungsverband in Bad Berleburg, entschied sich die Bezirksregierung Arnsberg, den 36 Personen die erneute Übernachtung in der Erstaufnahmeeinrichtung zu gewähren und am Dienstag auf andere Landeseinrichtungen zu verteilen.
Die Bezirksregierung nimmt solche Vorwürfe ernst. Deshalb wurde ein Kontrollteam entsandt, das die Zustände in der ZUE Meschede derzeit überprüft. Aufgrund der baulichen Situation wohnen die Menschen bis zu ihrer kommunalen Zuweisung in der ZUE Meschede in den früheren Klassenräumen.
Die Bezirksregierung Arnsberg, die für die Verteilung der Flüchtlinge auf die Landeseinrichtungen im gesamten Bundesland zuständig ist, wird in ihrem Regierungsbezirk erneut die Standards der Einrichtungen prüfen und entsprechend bewerten.
Klar ist, dass eine menschenwürdige Unterbringung jederzeit gewährleistet sein muss. Klar ist jedoch auch, dass eine vorübergehende Unterbringung in einer Landeseinrichtung mit gewissen Einschränkungen verbunden ist. Flüchtlinge, die die Einrichtung auf eigene Verantwortung dauerhaft verlassen, verstoßen gegen ihre Wohnsitzverpflichtung und gefährden damit den schnellen und sicheren Ablauf ihres Asylverfahrens.
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