Ruhige Silvesternacht für die Kreispolizeibehörde Olpe – insgesamt 30 Einsätze

(wS/ots) Kreis Olpe 02.01.2023 | In der Zeit von Samstag, 31. Dezember 2022, 20 Uhr bis Sonntag, 01. Januar 2023, 8 Uhr, hatten die Einsatzkräfte der Polizeiwachen in Attendorn, Lennestadt und Olpe insgesamt 30 Einsätze zu bewältigen. Im Vergleich zu einer „normalen“ Samstagnacht ist das ein durchschnittlicher Wert. Unter den Einsatzanlässen befanden sich Körperverletzungen, Brandgeschehen, Unfälle, Sachbeschädigungen und auch der Gebrauch von Pyrotechnik.

Die Polizei wurde zu insgesamt drei Körperverletzungsdelikten hinzugerufen. Bei zwei Einsätzen zeigten sich zwei Personen sehr aggressiv, sodass sie dem Gewahrsam zugeführt wurden. Darüber hinaus attackierte in Drolshagen ein 38-Jähriger die Polizeibeamten. Eine entsprechende Anzeige wegen Widerstandes wurde geschrieben.

Neben acht Kleinbränden von Hecken, Gebüschen und Containern brannten in Wenden in einem Keller eines Mehrfamilienhauses zwei Waschmaschinen. Dabei entstand ein Sachschaden im niedrigen fünfstelligen Eurobereich. Zudem setzten Unbekannte im Eingangsbereich eines Supermarkts in Attendorn-Ennest einen Zeitungsstapel in Brand. Das Feuer griff auf ein Vordach über, so dass Sachschaden entstand. In beiden Fällen waren Einsatzkräfte der Feuerwehr und der Polizei im Einsatz.

Zudem erstatteten Geschädigte in Kirchhundem und Finnentrop Anzeige, da ihre Fensterscheiben beschädigt wurden. Hier entstanden Sachschäden im mittleren Eurobereich. Darüber hinaus beschwerten sich Bürgerinnen und Bürger insgesamt fünf Mal über den nicht sachgerechten Umgang mit Feuerwerkskörpern.

Auch im Bereich Verkehr wurde die Polizei tätig. Ein Verkehrsunfall ereignete sich gegen 1 Uhr auf der K 6 in Rhonard. Dabei befuhr ein 18 Jahre alter Fahranfänger mit seinem Pkw und vier weiteren Insassen die Straße in Richtung Olpe. Er kam in einer Kurve von der Fahrbahn ab und fuhr in einen Grünstreifen, wo sich das Auto überschlug. Alle Pkw-Insassen konnten sich eigenständig aus dem Fahrzeug befreien. Eine 16-Jährige wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Die weiteren Insassen im Alter von 17 und 18 Jahren wurden zum Teil von Erziehungsberechtigten abgeholt und wollten sich in ärztliche Behandlung begeben. Das Auto war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Es entstand Sachschaden im vierstelligen Eurobereich.

Vorsicht vor Trickbetrügern

Kreisgebiet- Am Wochenende haben insgesamt drei Geschädigte bei der Polizei Anzeige erstattet, da sie in der vergangenen Woche durch Trickbetrüger geschädigt wurden.

In zwei Fällen erhielten die Opfer Nachrichten über den Messenger-Dient „WhatsApp“, bei denen die Geschädigten jeweils einen vierstelligen Eurobetrag überwiesen. In beiden Fällen erhielten die Betrogenen eine Nachricht von einer unbekannten Nummer, die angeblich von Familienangehörigen stammte. Darin stand, dass die Personen eine neue Nummer hätten, sich in einer Notlage befinden würden und dringend Geld bräuchten. Dabei gaben die unbekannten Bankverbindungen an, an welche die Geschädigten das Geld überwiesen.

In einem dritten Fall wurde der Geschädigte von einem Bankinstitut kontaktiert und sollte seine Kreditkartendaten durchgeben, damit ihm Geld überwiesen werden konnte. Dieser Bitte kam er nach. Mit den Daten gelang es dann dem unbekannten Täter, einen vierstelligen Geldbetrag von seinem Konto abzubuchen.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei daraufhin:

–        Geben Sie keine Kontodaten an Unbekannte, weder über einen Messenger-Dienst noch über das Telefon oder per E-Mail, heraus.

–        Sollten Sie von angeblichen Familienangehörigen kontaktiert und um Geld gebeten werden, kontaktieren sie diese unter der Ihnen bekannten Nummer.

–        Seien Sie misstrauisch, wenn Ihnen Geld versprochen wird oder Sie zu Geldzahlungen aufgefordert werden.

Falls Sie Opfer von einer der vielfältigen Trickbetrugsmaschen geworden sind, kontaktieren Sie umgehend ihre Hausbank und erstatten Anzeige bei der Polizei.

Weitere Informationen erhalten Interessierte hier: https://polizei.nrw/senioren.

Bereich Attendorn / Finnentrop

Mofa-Fahrer unter Drogeneinfluss unterwegs

Attendorn- Am Samstag (31. Dezember) haben Beamte gegen 13:20 Uhr auf der Straße „am Zollstock“ einen 40-jährigen Mofafahrer angehalten. Bei der Kontrolle ergaben sich Anzeichen, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Drogen stand. Ein vor Ort durchgeführter Schnelltest fiel positiv aus. Daraufhin wurde der 40-Jährige zur Blutprobenentnahme zur Polizeiwache gebracht. Bei der Kontrolle des Mofas stellten die Beamten fest, dass dieses schneller fahren konnte, als die erlaubten 25 km/h. Für das Führen eines Motorrollers besaß der Angehaltene nicht die erforderliche Fahrerlaubnis. Die Polizisten schrieben eine Anzeige entsprechende. Das Führen des Mofas wurde dem Fahrer bis auf weiteres untersagt.

E-Scooter Fahrer unter Alkoholeinfluss unterwegs

Attendorn- Am Samstag (31. Dezember) haben Beamte einen 47-jährigen E-Scooter-Fahrer auf dem Gehweg der Straße „Auf der Tränke“ angehalten und kontrolliert. Dabei ergaben sich Hinweise auf den Konsum von Alkohol. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit. Der Fahrer wurde zur Blutprobenentnahme zur Polizeiwache gebracht. Die Beamten untersagten das Führen von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen und schrieben eine entsprechende Anzeige.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass die E-Scooter-Nutzung nur auf dem Radweg oder der Fahrbahn erlaubt ist. Zudem gelten für das Führen von E-Scootern die gleichen Promillegrenzen sowie dieselben Vorschriften zur Handynutzung wie für Autofahrer. Daneben besteht eine Versicherungspflicht und die Scooter müssen über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen. Weitere Informationen gibt es hier: https://polizei.nrw/e-scooter

Bereich Lennestadt

Mit umgebautem Fahrrad unterwegs

Lennestadt- Auf der Bundesstraße 517 in Höhe des Bahnhofs von Altenhundem fiel Polizeibeamten ein Fahrradfahrer auf, der mit einem augenscheinlich umgebauten Rad unterwegs war. Die Beamten erkannten, dass an diesem ein Verbrennungsmotor angebracht war und sich dieses ohne Eigenleistung fortbewegte. Daraufhin hielten die Polizisten den 23-jährigen Fahrer an. Dieser gab an, dass Fahrrad eigenständig umgebaut zu haben. Die eingesetzten Beamten überprüften mittels Rollprüfstand die mögliche Höchstgeschwindigkeit. Dabei stellten sie fest, dass diese über 50 km/h lag. Damit wäre das Fahrrad versicherungspflichtig und die Fahrt nur mit Führerschein erlaubt. Über beides verfügte der 23-Jährige nicht. Ein 21-Jährger gab vor Ort an, ebenfalls mit dem Fahrrad gefahren zu sein. Die Polizisten schrieben jeweils eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Zudem wurde der 23-Jährige noch vor Ort dazu aufgefordert, den Motor abzumontieren.

 

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