(wS/red) Netphen 19.02.2026 | Der vor Weihnachten 2025 geschlossene Vergleich der Anwohnerinitiative Hofgarten in Netphen-Grissenbach kommt auch den Anwohnern der Straßen Im Krummstück/Hofäckerweg in Irmgarteichen, Schütze/Vorm Seifchen in Oelgerhausen sowie der Tannenstraße in Deuz zugute. Wie Sprecher Thorsten Görg berichtet, werde die Stadt Netphen nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz handeln.
Historie des 90 Meter langen Ausbaustücks
Über das lediglich rund 90 Meter lange Ausbaustück am Hofgarten in Netphen-Grissenbach hatte wirSiegen bereits 2021 ausführlich berichtet.
Im Jahr 2021 wurde der Bauantrag für die Erschließungsanlage am Hofgarten nach Darstellung von Kritikern im „Schweinsgalopp“ – so das Zitat eines Ratsherrn der UWG – durch Verwaltung und Rat gebracht. Für die Baumaßnahme mussten fünf Ahornbäume trotz massiver Proteste von Anwohnern und des Bundes für Naturschutz Siegen-Wittgenstein (unter anderem vertreten durch Prof. Dr. Claudia Witte) gefällt werden. Zudem musste der Ameisenbläuling, der derzeit auch eine städtebauliche Maßnahme „Im Bruch“ in Netphen-Dreis-Tiefenbach verzögert, zuvor umgesiedelt werden.

Klage gegen Erschließungsbeiträge
Gegen die im Juli 2025 festgesetzten Erschließungsbeiträge der Stadt Netphen legte die Anwohnerinitiative – die Familien M. Görg, T. Schmick, I. Gutsch und T. Görg – Beschwerde ein und erhob Klage vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg. Das Verfahren endete nun in einem Vergleich, der für die Anlieger positiv ausfiel.
Die Richterin stellte fest, dass eine Straße, die bereits zuvor als solche erkennbar war und in diesem Fall seit mehr als 60 Jahren als Zuwegung zum dörflichen Friedhof diente, auch als Straße zu bewerten sei. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Belastungsklarheit neigte das Gericht zu der Auffassung, dass unbefestigte Fahrbahnränder nicht automatisch den Schluss zulassen, die Fahrbahn sei noch nicht erstmals endgültig hergestellt worden. Andererseits bleibe es der Beklagten unbenommen, das Erfordernis einer Randeinfassung für die erstmalige endgültige Herstellung in die Herstellungsmerkmalsregelung ihrer Erschließungssatzung aufzunehmen.
Deutliche Entlastung für die Anwohner
Die Folge des Vergleichs: Die Anwohner müssen nur noch 30 Prozent der Kosten tragen – und zwar lediglich für Schmutzwasserkanal, Beleuchtung und weitere Nebenanlagen, nicht jedoch für den Neubau der Straße selbst. Für die Betroffenen bedeutet dies eine Ersparnis im mittleren bis hohen vierstelligen Bereich. Auch die geltend gemachten Kosten für die anwaltliche Beratung trägt die Beklagtenseite.
Seitens der Anwohnerinitiative, deren Mitglieder sämtlich dem Verein Haus & Grund angehören, zeigt man sich zufrieden. Man habe auf die Expertise von Rechtsanwalt Thomas Mager vertraut, der den Anliegern zur Klage geraten hatte.
In einer aktuellen Sitzung des Netphener Rates steht unter Tagesordnungspunkt 7 die Änderung der Erschließungssatzung erneut auf der Agenda – vermutlich mit dem Ziel, weitere Präzedenzfälle zu vermeiden.


Sprecher Thorsten Görg







