Nach dem tödlichen Messerangriff in Kreuztal: Psychiatrie auf unbestimmte Zeit – was das Urteil im Fall Massimo C. über Schuld, Krankheit und Gerechtigkeit aussagt

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(wS/red) Siegen – Kreuztal 16.04.2026 | Der Moment, in dem Richterin Elfriede Dreisbach am Mittwoch, 15.04.2026 die Verhandlung für beendet erklärt, dauert nur Sekunden. Dann bricht es los. Aus den Zuschauerreihen schallt ein lautes „Mörder!“ durch den Verhandlungssaal des Landgerichts Siegen. Menschen weinen. Andere schütteln den Kopf, starren auf den Mann auf der Anklagebank, der ihnen den 32-jährigen Massimo C. genommen hat. Draußen vor dem Gerichtsgebäude stehen sie lange zusammen – Freunde, Bekannte, Weggefährten. Kopfschütteln. Fassungslosigkeit. Und mittendrin eine Mutter, die an einer Halskette das Bild ihres Sohnes trägt, nah am Herzen.

Das Landgericht Siegen hat geurteilt: Der 28-jährige Maurizio S. kommt nicht in Haft. Er wird auf unbestimmte Zeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Für viele im Saal ist das kein Urteil, es ist eine Niederlage.


Ein Samstagmittag, der alles veränderte

Es war der 13. September 2025. Kreuztal, Moltkestraße, kurz vor halb eins. Auf dem Fuß- und Radweg nahe der Otto-Flick-Halle, einem Weg, den täglich Dutzende Menschen nutzen – eskalierte an jenem Mittag ein Aufeinandertreffen zweier Männer, die sich seit Kindheitstagen kannten, auf brutale Weise. Maurizio S. trat zunächst mehrfach auf Massimo C. ein. Dann zog er ein Messer. Zwei Stiche. Einer in den Bauch, einer in die rechte Flanke. Mit einer 15 Zentimeter langen Klinge traf er Leber und Blutgefäße so schwer, dass auch die Ärzte im Krankenhaus nichts mehr ausrichten konnten. Drei Tage später starb Massimo C. an multiplem Organversagen.

Die Zeugenaussagen, die im Prozess zu Protokoll gegeben wurden, deckten sich vollständig. Richterin Dreisbach hob das in der Urteilsbegründung ausdrücklich hervor. Alle, die an jenem Mittag auf dem Weg standen, haben dasselbe gesehen. Audioaufzeichnungen vom Tatort machten die Verzweiflung der Umstehenden hörbar: „Hör auf, was willst du?“ – „Verdammter Ehrenmord!“ Rufe, die ins Leere gingen.

Maurizio S. wurde noch am selben Tag in der Nähe des Tatorts festgenommen. Er wirkte ruhig. Gefasst. Auf der Anklagebank, Monate später, war das nicht anders.


Die Tage vor der Tat – ein Wahn, der sich ankündigte

Was das Gericht im Laufe des Prozesses zu Tage förderte, zeichnet das Bild eines Mannes, der schon lange vor dem 13. September 2025 nicht mehr in der Realität lebte. Maurizio S. leidet seit 2016 an paranoider Schizophrenie. Bereits 2018, 2019 und 2024 war er aufgrund schwerer Episoden klinisch untergebracht worden. Doch in jenem Herbst 2025 war er auf sich allein gestellt – und nahm seine Medikamente nicht.

Seine Schwester rief ihn an. Freunde mahnten ihn. Niemand kam durch. Stattdessen postete er in den sozialen Netzwerken immer verstörendere Inhalte und schrieb Nachrichten an Personen des öffentlichen Lebens, die jeden Sinn vermissen ließen – Wladimir Putin, Rapper Capital Bra, AfD-Vorsitzende Alice Weidel, der er unter anderem mitteilte, Bundeskanzler Merz habe „es nicht so gemeint“. Sein Betreuer, der ihn am 10. September 2025 – drei Tage vor der Tat – ein letztes Mal traf, erkannte sofort: Dieser Mann befindet sich in akuter Psychose. Er beantragte beim Amtsgericht die Zwangsunterbringung. Es war zu spät.

Vermutlich hatten genau diese Social-Media-Aktivitäten das verhängnisvolle Treffen überhaupt erst ausgelöst. Massimo C. soll den Angeklagten in einer Chatkonversation aufgefordert haben, aufzuhören, schlecht über ihn zu reden. Was als Aussprache gedacht war, endete auf dem Radweg an der Moltkestraße.

Noch in den frühen Morgenstunden des Tattages war Maurizio S. auf der Polizeiwache Kreuztal aufgetaucht, hatte mit Nachdruck nach einem Beamten gefragt, den es dort gar nicht gab, und beim Abgang eine unverhüllte Drohung hinterlassen. Eine Beamtin, die ihn noch aus Schulzeiten kannte, erkannte seinen Zustand sofort. Auch das gehört zur Chronologie dieser Verhandlung.


Der Schlagstock und die Frage der Notwehr

Am Tatort wurde wenige Meter vom Geschehen ein Teleskopschlagstock sichergestellt. Der Angeklagte behauptete, das Opfer habe ihn damit angegriffen – seine blauen Flecken am Oberarm und DNA-Spuren beider Männer auf dem Griff schienen das zunächst zu stützen. Die Verteidigung baute darauf ihre Notwehr-Argumentation auf.

Das Gericht ließ sie nicht gelten. Der Grund: Kein einziger der Augenzeugen hatte zu irgendeinem Zeitpunkt einen Schlagstock in der Hand des Opfers gesehen. Außerdem, so die Kammer, sei selbst bei unterstellter Vorgeschichte der Punkt, an dem Maurizio S. Massimo C. ins Gebüsch schubste, als Zäsur zu werten. Ab diesem Moment wäre Rückzug möglich gewesen. Die Messerstiche, die danach folgten, waren durch nichts mehr gedeckt.

Das Blut am Messer des Angeklagten gehörte zweifelsfrei Massimo C. Auch an seinem Jackenärmel fanden Ermittler die Blutspuren des späteren Todesopfers. Das Opfer war im Handy des Angeklagten unter dem Wort „Bastardo“ gespeichert.


Das Urteil – und warum Strafe hier rechtlich nicht möglich war

Zur Tatzeit, das stellte der psychiatrische Sachverständige klar, war Maurizio S. schuldunfähig. Wahn und Denkstörungen hatten seine Wahrnehmung so weit verzerrt, dass er sich in einer existenziellen Bedrohungssituation wähnte. Vor Gericht sagte er selbst, er habe geglaubt, jemand wolle seiner Familie etwas antun. Die Aggression habe sich in diesem Moment entladen.

Seit Januar 2026 steht er unter Zwangsmedikation. Eine Krankheitseinsicht: nicht vorhanden. Eine Distanzierung vom eigenen Wahn: ebenfalls nicht. Der Sachverständige bewertete das Rückfallrisiko als hoch. Richterin Dreisbach machte in der Urteilsbegründung deutlich, dass die Kammer nicht nur den engeren Bekanntenkreis des Angeklagten als gefährdet betrachte – auch völlig unbeteiligte, zufällige Personen könnten jederzeit Opfer seines Beeinträchtigungswahns werden. Die Kammer ordnete daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf unbestimmte Zeit an. Eine Verurteilung wegen Totschlags war rechtlich schlicht nicht möglich.

Die Nebenklage-Anwältin hatte in ihrem Plädoyer eindringlich auf eine Tatsache hingewiesen, die viele im Saal nicht loslässt: Diese Tat wäre verhinderbar gewesen. Hätte der Angeklagte seine Medikamente genommen, wäre der Wahn nicht entstanden. Wäre der Wahn nicht entstanden, wäre Massimo C. wahrscheinlich noch am Leben.

Die Kosten des Verfahrens und der Nebenklage hat Maurizio S. zu tragen. Er kündigte noch vor der Urteilsverkündung an, Revision einlegen zu wollen. Er hat dafür eine Woche Zeit.


Massimo – und was bleibt

Massimo C. war 32 Jahre alt. In Kreuztal aufgewachsen, verwurzelt, beliebt. Jemand, der da war, wenn man ihn brauchte. Der bei Geburtstagen half und bei Todesfällen für andere sammelte. Selbst Maurizio S. hatte in früheren Jahren an solchen Aktionen teilgenommen, versicherte ein Zeuge dem Gericht. Zwei Männer, die sich kannten, seit sie Kinder waren.

Seine Mutter stand nach der Urteilsverkündung vor dem Gerichtsgebäude. Um ihren Hals eine Kette – mit dem Foto ihres Sohnes. Sie hat ihn verloren. Das Urteil hat daran nichts geändert.

Eine Zuschauerin, die nach dem Ende der Verhandlung vor dem Eingang stand, fasste das Gefühl vieler in einen Satz: „Ist nicht jeder, der jemanden mit einem 15-Zentimeter-Messer absticht, psychisch krank? Ein normaler Mensch macht so etwas doch nicht.“


wirSiegen.de hat den Prozess seit dem Auftakt am 9. März 2026 durchgehend begleitet. Alle Berichte zum Verfahren finden Sie auf unserer Seite unter dem Stichwort „Kreuztal Messerprozess“.

Fotos & Bericht: Andreas Trojak / wirSiegen.de

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