Zivilverfahren „Siegener Loch“ erledigt

wS/lg Siegen – 13.11.2013 – Die Parteien haben den Rechtsstreit mit schriftlichen Erklärungen vom 26.10.2012 gegenüber dem Gericht für erledigt erklärt. Der Rechtsstreit ist damit beendet.

Über das Verfahren wurde bereits mehrfach berichtet. Bei einem Tagesbruch am 12.02.2004 war ein Mehrfamilienhaus auf dem Rosterberg in Siegen erheblich beschädigt worden. In diesem Zeitraum führte das Bergamt dort Arbeiten zur Sicherung der ehemaligen Grube „Hohe Grete“ durch. Nach Auffassung der Hauseigentümerin waren diese Sicherungsarbeiten ursächlich für den Bergschaden.

Sie nahm daher das Land Nordrhein-Westfalen auf Zahlung von rund 830.000 € in Anspruch. Der Rechtsstreit war seit dem Jahr 2004 vor der 1. Zivilkammer des Landgerichts Siegen anhängig. Dort wurden unter anderem umfangreiche Sachverständigengutachten eingeholt und mehrfach mündlich verhandelt, zuletzt am 13.03.2012.

Seitdem haben die Parteien außergerichtlich über eine einvernehmliche Beilegung des Rechtsstreits verhandelt. Diese Verhandlungen konnten jetzt erfolgreich abgeschlossen werden. Der Inhalt der zwischen den Parteien erzielten Einigung ist dem Gericht nicht bekannt. Die Parteien haben dem Gericht lediglich den erfolgreichen Abschluss ihrer Verhandlungen mitgeteilt und den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt.

Damit ist eines der ältesten und umfangreichsten Zivilverfahren vor dem Landgericht Siegen beendet. Ein Urteil wird es nicht mehr geben. Das Gericht hatte lediglich noch über die Kosten des Rechtsstreit zu entscheiden und diese den Parteien auf ihren übereinstimmenden Wunsch hin mit Beschluss vom 31.10.2012 je zur Hälfte auferlegt.

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