Angehörige oder sonstige Personen, die die Grabstätte pflegen, müssen im Anschluss an die Prüfung dafür Sorge tragen, dass die gekennzeichneten oder umgelegten Grabsteine umgehend wieder standfest verankert oder ggf. auch abgebaut werden, damit Gefahren für die Friedhofsbesucher vermieden werden. Die Gemeinde Wilnsdorf empfiehlt, dieser Aufforderung kurzfristig nachzukommen, denn im Schadensfall haftet die Person, die für die Pflege der Grabstätte verantwortlich ist.
Die Zeiten der Grabsteinkontrollen auf den einzelnen Friedhöfen sind auf der Homepage der Gemeinde Wilnsdorf veröffentlicht oder können unter der Telefon-Nr. 02739 / 802-164 erfragt werden.
Vier Wochen nach der Grabsteinkontrolle durch die Fachfirma überprüft die Gemeinde, ob die gekennzeichneten Grabsteine entweder verankert oder abgebaut wurden.