wS/po – Finnentrop – Am Dienstagmittag fiel einer Streifenwagenbesatzung in der Industriestraße in Finnentrop ein 22-jähriger Fahrer eines Kleinkraftrads auf, dessen Versicherungsschutz abgelaufen war. An seinem motorisierten Zweirad befand sich immer noch das nur bis zum 29.02.2012 gültige, schwarze Versicherungskennzeichen. Der 22-Jährige hatte versäumt, sich zum 01. März ein neues, blaues Kennzeichen zu besorgen.
In der vergangenen Woche sind der Polizei im Kreis Olpe bereits mehrfach Mofafahrer ohne Versicherungsschutz ins Netz gegangen. Daher weist die Polizei nochmals darauf hin, dass sich Fahrzeugführer eines Vergehens gegen das Pflichtversicherungsgesetz strafbar machen, wenn sie ihre Zweiräder ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Als Folge ist eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr möglich. Darüber hinaus wären die Fahrzeugführer im Falle eines Unfalls nicht versichert und müssten einen entstandenen Fremdschaden aus eigener Tasche begleichen.
Wenn bei den jetzt steigenden Temperaturen Fahrzeugbesitzer ihre Zweiräder aus dem Keller holen, sollten sie sich daher vor Fahrtantritt vergewissern, dass sie eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben und an ihrem Vehikel ein gültiges Kennzeichen angebracht ist.
Ein Versicherungskennzeichen als Nachweis für eine gültige Haftpflichtversicherung ist für jeden Halter eines Mofas, Mopeds oder Rollers Pflicht, wenn sie ein Motorvolumen von maximal 50 Kubikzentimeter besitzen und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometer nicht überschreiten. Das Kennzeichen ist für maximal ein Jahr gültig und mit Stichtag 01. März zu erneuern. Die Schriftfarbe auf den Kennzeichen wechselt von Jahr zu Jahr. Daher fallen der Polizei Verstöße gegen die Versicherungspflicht auch schnell auf. Die neuen, seit 01. März gültigen Nummernschilder tragen die Farbe blau und lösen die bis dato gültigen schwarzen Kennzeichen ab.
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