Durchsuchungsmaßnahmen gegen Mitglieder der rechtsextremistischen Musikgruppe

wS/sk Koblenz / Siegen – 06.09.2012 – Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt gegen drei deutsche Staatsangehörige aus dem oberen Westerwald ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und des Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Zwei 30-jährigen Beschuldigten aus Wissen und Niederirsen wird zur Last gelegt, gemeinsam die Musikgruppe „Kaltes Judenleder“ gegründet und Tonträger mit Texten produziert zu haben, in denen zu Gewalt gegen Teile der Bevölkerung, insbesondere Juden, Ausländer, Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen und Homosexuelle aufgerufen wird. In einem Teil der Texte werden auch Kennzeichen und Parolen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen verwendet. Einem 25 jährigen Beschuldigten aus Oberahr wird vorgeworfen, die Tonträger der Musikgruppe bei sich gelagert zu haben, um sie zu verbreiten und dem Zugriff der Ermittlungsbehörden zu entziehen.

Zur Aufklärung dieser Vorwürfe hat die Kriminaldirektion Koblenz am 05.09.2012 unter Einsatz von 25 Beamten Durchsuchungsbeschlüsse im oberen Westerwald und in Siegen vollstreckt. Dabei wurden mehrere hundert Tonträger der Musikgruppe, Musikinstrumente, technische Geräte zur Herstellung von Tonträgern, mehrere Waffen, Munition und andere verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz sowie umfangreiche weitere Beweismittel sichergestellt, deren Auswertung nun erfolgen wird.

Hintergrundinformationen zu den Strafandrohungen der einschlägigen Straftatbestände:

§ 130 Abs. 2 StGB (Volksverhetzung) sieht für das Verbreiten oder Herstellen von Schriften, die zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufrufen die Verhängung von Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Schriften stehen dabei gem. § 11 Abs. 3 StGB Ton- und Bildträger gleich.

§ 86a Abs. 1 StGB sieht für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ebenfalls die Verhängung von Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.

 

Anzeige – Bitte beachten Sie auch die Angebote unserer Werbepartner
[adrotate group=“3″]

[plista widgetname=plista_widget_slide]