36-Jähriger schießt 27-Jährigem mit Gaspistole ins Gesicht

wS/ots  –  Bad Berleburg  –  28.01.2013  –  Gegen einen 36-jährigen Wittgensteiner ermittelt aktuell das Bad Berleburger Kriminalkommissariat wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, Verleumdung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Aber auch gegen die Mutter des 36-Jährigen und gegen seine Schwester wird wegen Widerstandes gegen Polizeivollzugsbeamte und wegen Beleidigung ermittelt.

Was war passiert?

Eigentlich wollte am Sonntag ein 27-jähriger Berleburger bei dem 36-Jährigen „nur“ eine kleine Menge Betäubungsmittel kaufen. Nachdem der 36-Jährige dann auf Klingeln jedoch seine Wohnungstür geöffnet hatte, schoss er dem 27-Jährigen mit einem Gasrevolver vollkommen unvermittelt direkt ins Gesicht. Die Polizei nimmt an, dass hinter dieser arglistigen Attacke des 36-Jährige eine anderweitige Eifersuchtsgeschichte im persönlichen Bereich steckt.

Die alarmierte Polizei fand bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung bei dem 36-Jährigen verbotene Betäubungsmittel und ebenfalls diverse Waffen, für die der 36-Jährige eine behördlichen Genehmigung hätte besitzen müssen, was jedoch nicht der Fall war. Die illegalen Betäubungsmittel und Waffen wurden von der Polizei sichergestellt. Im Rahmen des Polizeieinsatzes beleidigte und bedrohte der 36-Jährige zu allem Überfluss noch die eingesetzten Polizeibeamten der Wache Bad Berleburg.

In das gleiche Horn stießen dann auch noch die Mutter und die Schwester des 36-Jährigen, die dieser während der polizeilichen Durchsuchungsmaßnahmen quasi zu seiner Unterstützung herbeigerufen hatte. Kurzerhand waren die beiden Frauen dann mit einem Taxi angereist. Da auch sie die polizeilichen Maßnahmen massiv störten, erhielten sie einen Platzverweis, welchen sie jedoch freiwillig nicht befolgten. Gegen das anschließende zwangsweise Herausdrängen aus der Wohnung setzten sie sich dann noch zur Wehr, was ihnen in der Folge eine Strafanzeige wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt einbrachte. Da auch sie Polizisten noch beleidigten, wurde die Anzeige gegen die beiden Damen auch noch um diesen Straftatbestand ergänzt.

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