Aktuelle Infos zum Winterdienst der Stadt Siegen

wS/Si Wichtige Hinweise zu Räum- und Streupflichten

Schnee und Eis sind nun auch in Siegen zurückgekehrt. Für den Winterdienst der Stadt Siegen bedeutet dies viel Arbeit: Insgesamt 22 Volleinsätze wurden in diesem Winter bereits gefahren, rd. 2.500 Tonnen Salz aufgebraucht und unzählige Kilometer Fahrbahn und Gehwege geräumt. 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind hierfür im Einsatz.

Da es zuletzt vermehrte Nachfragen Siegener Bürgerinnen und Bürger zu den allgemeinen Räum- und Streupflichten gab, möchte die Stadtreinigung hierzu einige Hinweise geben:

In Siegen wird der Winterdienst auf den Fahrbahnen innerhalb der geschlossenen Ortslage von der Stadt durchgeführt. Dabei wird zwischen regulärem und nachrangigem Winterdienst unterschieden. Welche Straßen im regulären oder nachrangigen Winterdienst geräumt und gestreut werden, ist im Straßenverzeichnis als Anlage zur Straßenreinigungssatzung aufgeführt. Hier kann man sich auch darüber informieren, welche Straßen so eng oder ungünstig beschaffen sind, dass hier kein Winterdienst durchgeführt werden kann.

Verkehrswichtige und gefährliche Straßen werden im „regulären“ Winterdienst bedient. Dies geschieht immer bei Schneefall oder Glättebildung ab ca. 4.00 Uhr morgens, so dass im Regelfall bis 7.00 Uhr alle diese Straßen frei sind. Nach Bedarf wird auch tagsüber gestreut bzw. geschoben.

Der „nachrangige“ Winterdienst wurde auf Wunsch vieler Anlieger auch für Straßen eingeführt, in denen bisher kein Winterdienst durchgeführt wurde, Ziel des nachrangigen Winterdienstes ist es, diese Straßen bei extremen Witterungsverhältnissen passierbar zu halten. Der „nachrangige“ Winterdienst wird daher nicht bei jedem Schneefall oder jeder Glättebildung vorgenommen, sondern nur bei vermehrten Schneefällen oder extremem Glatteis und erst dann wenn alle Straßen des „regulären“ Winterdienstes abgearbeitet sind. Das kann dazu führen, dass bei anhaltenden Schneefällen der nachrangige Winterdienst erst am Folgetag durchgeführt werden kann. Entsprechend wird für diese reduzierte Leistung auch eine geringere Gebühr fällig.

Stadt sorgt für freie Fahrbahnen, Anlieger für freie Gehwege!
Während die Stadt Siegen für den Winterdienst auf der Fahrbahn sorgt, liegt die Räum- und Streupflicht für die Gehwege bei den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Diese Räum- und Streupflicht erstreckt sich, von wenigen Ausnahmen im Innenstadtbereich abgesehen, auf alle Gehwege in Siegen. Ist in der Straße kein Gehweg vorhanden, so muss seitlich auf der Fahrbahn entlang des Grundstücks ein Gehstreifen in einer Breite von 0,80 m ab begehbarem Fahrbahnrand freigehalten werden.

Der Zeitraum, in dem die Anlieger der Räum- und Streupflicht nachkommen müssen, liegt zwischen 7.00 Uhr bis 19.30 Uhr (an Sonn- und Feiertagen zwischen 8.00 Uhr und 19.30 Uhr). Innerhalb dieses Zeitfensters gilt es, Schnee und Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalles bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Was viele nicht wissen: Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten! Ihre Verwendung ist nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen erlaubt, also zum Beispiel bei Eisregen, wenn der Einsatz von abstumpfenden Mitteln wie Sand o.ä. keine ausreichende Wirkung zeigt, oder aber an gefährlichen Stellen im Bereich von Gehwegen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brücken, Auf- oder Abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.

„Alle im Winterdienst eingesetzten städtischen Mitarbeiter sowie die eingesetzten Fremdunternehmer sorgen mit großem Einsatz dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger so gefahrlos wie möglich die öffentlichen Straßen nutzen können“, erklärt Stadtbaurat Michael Stojan als zuständiger Beigeordneter. Ausnahmsweise könne es auch in Siegen zu Fahrzeug- oder Personalausfällen bzw. unvorhersehbaren Problemen, wie z.B. zugeparkten Straßen, kommen. „Die dadurch nicht bedienten Straßen oder Straßenteile werden aber so bald und so weit wie möglich nachgearbeitet“, verspricht Stojan.

Hotline eingerichtet und Informationen eingestellt
Für besondere Fälle wie Hinweise der Bürgerinnen und Bürger auf akute Gefahrenstellen o.ä. hat die Stadtreinigung seit neuestem eine Hotline zum Winterdienst geschaltet. Unter der Telefonnummer 404-4800 werden diese Meldungen entgegen genommen.

Informationen zum Thema Winterdienst sowie auch die Straßenreinigungssatzung mit dem dazugehörenden Straßenverzeichnis kann man auf der Internetseite der Stadt Siegen unter www.siegen.de einsehen. Außerdem ist ein Informationsblatt auf den Informationsständern vor den Bürgerbüros verfügbar.

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