Astschnittabfuhr in der Gemeinde Wilnsdorf

wS/gw  –  Gemeinde Wilnsdorf  –  25.02.2013  —  Anmeldung bis 1. März möglich  —  Die Gemeinde Wilnsdorf bietet auch in diesem Frühjahr wieder eine Astschnittabfuhr an. Bei dieser Abfuhr wird Ast-, Strauch- und Heckenschnitt abgeholt, der aufgrund seiner Größe nicht über die Biotonne entsorgt werden kann. Mitgenommen werden dabei kleinere Mengen an groben Grünabfällen, wie sie bei regelmäßigen Unterhaltungsarbeiten anfallen. Für die Entsorgung großer Mengen Astschnitt, beispielsweise von Baumfällungen, sowie andere organische Abfälle, die über die Biotonne entsorgt werden können (z. B. Laub, Gras, Moos), ist diese Abfuhr nicht bestimmt. Ebenfalls von der Entsorgung ausgeschlossen sind Grünabfälle mit größeren Abmessungen, wie z. B. Baumstämme.

Die Gemeinde Wilnsdorf weist darauf hin, dass das Schnittgut gebündelt sein muss, um eine problemlose und zügige Abfuhr zu gewährleisten. Die Bündel dürfen nicht länger als 1,50 Meter sein und der Durchmesser nicht mehr als 60 Zentimeter betragen, wobei das Schnittgut nur bis zu 8 Zentimeter stark sein darf. Die Bündel müssen mit Naturseil oder -kordel zusammengebunden sein; Metalldraht und Kunststoffschnüre sind nicht gestattet. Es werden maximal 20 Bündel pro Grundstück abgeholt.

Wer in diesem Frühjahr an der Astschnittabfuhr teilnehmen möchte, kann sich bei der Gemeinde Wilnsdorf telefonisch unter 02739/802-164 oder online unter www.wilnsdorf.de (Rubrik Bürgerservice – Onlinedienste) anmelden. Die Anmeldung muss bis spätestens 1. März 2013 erfolgt sein, um eine problemlose Abfuhr des Astschnittes gewährleisten zu können.
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