Bundesagentur für Arbeit: "Inge Hannemann gefährdet tausende Jobcenter-Mitarbeiter"

wS/baa – Siegen – 14.06.2013 – Angesichts der anhaltenden öffentlichen Attacken der inzwischen freigestellten Mitarbeiterin des Hamburger Jobcenters Inge Hannemann nimmt die Bundesagentur für Arbeit jetzt Stellung. Die Arbeitsagentur möchte damit ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch die Äußerungen von Frau Hannemann beleidigt, herabgewürdigt und in Gefahr gebracht werden, schützen.

Die Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit im Wortlaut:

„Die Behauptungen von Frau Hannemann sind falsch und führen die Öffentlichkeit in die Irre. Weder widerspricht die Grundsicherung („Hartz IV“) dem Grundgesetz, noch verletzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter durch ihre tägliche engagierte Arbeit die Würde der Kunden. Weder gibt es eine Anweisung oder eine Zielvorgabe, über Sanktionen Geld einzusparen, noch gibt es „tausende von Selbstmorden“ unter Kunden der Grundsicherung.

Und in den Jobcentern arbeiten auch keine seelenlosen Maschinen, die nur Zielvorgaben, nicht aber die Menschen im Blick haben. Die Kolleginnen und Kollegen in den Jobcentern arbeiten Tag für Tag daran, Menschen in Ausbildung und Beschäftigung zu bringen.

Frau Hannemann missbraucht ihre angeblichen Insider-Ansichten, um sich in der Öffentlichkeit als einsame Kämpferin für Entrechtete darzustellen und behauptet dabei auch noch, für die Mehrheit der Jobcenter-Mitarbeiter zu sprechen. Darüber hinaus gefällt sie sich in der Rolle der Märtyrerin, die von ihrem Arbeitgeber (der Freien und Hansestadt Hamburg) „kaltgestellt“ werden soll.

Dazu drei einfache Feststellungen:

Frau Hannemann spricht bei ihrer Kampagne gegen die Grundsicherung, die Millionen von Menschen die Existenz sichert, nicht für die Belegschaft der Jobcenter. Im Gegenteil: Sie bringt ihre Kolleginnen und Kollegen in Gefahr, die sich zunehmend Aggressionen von Seiten der Kunden ausgesetzt sehen.

Frau Hannemann ist keine „Whistleblowerin“, die Missstände aufdeckt, denn die behaupteten Missstände gibt es nicht – sie kann daher auch keine „Hartz IV-Rebellin“ sein.

Wer in einem Jobcenter arbeitet, hat sich an Recht und Gesetz zu halten. Es kann nicht sein, dass eine Mitarbeiterin nach Gutdünken handelt und persönliche, politische Vorlieben auslebt.

Frau Hannemann hat sich den falschen Beruf ausgesucht. Sie sollte nicht ihre Kolleginnen und Kollegen darunter leiden lassen.“

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