Naturschutz ohne Ehrenamt nicht realisierbar

wS/si – Siegen – „Ohne den Einsatz ehrenamtlich engagierter Bürger ist eine flächendeckende Naturschutzarbeit in Deutschland und auch im Kreis Siegen-Wittgenstein nicht zu realisieren. Ehrenamtlich aktive Bürger leisten dabei einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und Förderung verschiedenster Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Neben dem beruflichen und behördlichen Naturschutz ist das ehrenamtliche Engagement eine der wichtigsten Säulen zur Bewahrung der biologischen Vielfalt“, sind sich Helmut Kneppe, Dezernent für Bauen, Wohnen, Umwelt, Landschaft und Entsorgung, und Dr. Heinz Meyer, Fachserviceleiter der Unteren Landschaftsbehörde, einig.

 Zuwendungen vom Land für nachhaltige Maßnahmen 

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt daher auf der Grundlage des Landschaftsgesetzes NRW (LG) Zuwendungen für Maßnahmen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig sichern. „Der Unteren Landschaftsbehörde werden hierfür über die Bezirksregierung Arnsberg regelmäßig finanzielle Mittel in jährlich unterschiedlicher Höhe zur Verfügung gestellt“, erklärt Helmut Kneppe. „Als Antragsteller kommen alle ehrenamtlich Tätigen in Betracht, egal, ob sie vereinsmäßig gebunden sind oder als Einzelperson agieren. Antragsteller können neben Privatpersonen somit z.B. auch Heimatvereine, Fischerei- und Naturschutzverbände, Waldgenossenschaften sowie sonstige Organisationen sein.“

Viele Leistungen über Förderprogramm unterstützt

In der Vergangenheit wurden über dieses Förderprogramm z.B. folgende ehrenamtliche Leistungen honoriert und unterstützt: Maßnahmen zur Umsetzung von rechtskräftigen Landschaftsplänen, die Betreuung von Amphibienschutzeinrichtungen, die Wiedereröffnung und Sicherung von Stollenmundlöchern als Winterlebensraum für Fledermäuse, Entbuschungsmaßnahmen in Schutzgebieten, die Mahd von orchideenreichen Feuchtgebieten, die Anpflanzung und Pflege von Hecken, Obstwiesen und Gehölzen, die Anbringung und Betreuung von Nistkästen, das Freischneiden von Felswänden sowie die Entschlammung von Artenschutzgewässern.

Arbeitsstunden und Materialkosten anteilig bezuschusst

„Diese exemplarischen Maßnahmen stellen jedoch nur eine kleine Auswahl aus der Vielzahl möglicher ehrenamtlicher Maßnahmen für den Naturschutz im Kreis Siegen-Wittgenstein dar. Über die Förderrichtlinie können sowohl die ehrenamtlich geleisteten Arbeitsstunden als auch entstehende Materialkosten anteilig bezuschusst werden“, so Dr. Heinz Meyer weiter. Sofern ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, orientiert sich die Vergabe an dem ökologischen Wert der Maßnahme und an den angemeldeten Bedarfen der Verbände, Vereine und Gruppen. „Das bedeutet auch: je früher ein Antrag im Jahr bei der Unteren Landschaftsbehörde eingeht, umso wahrscheinlicher ist eine Berücksichtigung des Antragstellers bei der Mittelvergabe. Für das Jahr 2013 stehen noch in begrenztem Umfang Fördermittel zur Verfügung.“

Die Anträge können formlos bei der Unteren Landschaftsbehörde eingereicht werden. Die Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde stehen selbstverständlich auch bei Vorüberlegungen und der Fragestellung zur Verfügung, ob die vorgesehenen Maßnahmen die Fördervoraussetzungen (z.B. Bagatellgrenze) erfüllen können. Weitere Informationen erhalten Interessierte unter Telefon 0271 333-1821 und 0271 333-1839.

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Der ehrenamtliche Einsatz von Bürgern für die Erhaltung der Natur, wie hier die Anlage von Amphibienschutzgewässern, kann auf Antrag mit Naturschutzmitteln der Bezirksregierung Arnsberg gefördert werden.

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Eine förderfähige Naturschutzmaßnahme: Die ehrenamtliche Pflege von Hecken in der freien Landschaft. Foto: Biostation

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