Bei Vorsorge auch Lebenswünsche formulieren

wS/bu  – Burbach – Für die meisten ist es die ideale Vorstellung. Das Leben im Alter genießen und Neues entdecken, wofür sonst die Zeit gefehlt hat. Doch das Schicksal kann es auch anders meinen. Dann ist Vorsorge wichtig, um festzulegen, wer wann welche Entscheidungen treffen kann und darf. „Das Thema interessiert und es macht deutlich, dass sich die Menschen Gedanken darüber machen, was sie im Falle eines Falles möchten“, sagt Burbachs Bürgermeister Christoph Ewers beim Blick auf die jetzt im Bürgerhaus durchgeführte Vortragsveranstaltung zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

In welchen Fällen ist Vorsorgevollmacht wichtig?

Rund 130 Zuhörer hatten den Weg in die Ortsmitte gefunden, um sich über die aktuelle rechtliche Situation zu informieren. Dazu hatte Christine Sahm von der Senioren-Service-Stelle fachkundige Referenten eingeladen. Sybille Schneider von der Betreuungsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein informierte zur Vorsorgevollmacht. Sie skizzierte, in welchen Fällen eine Vorsorgevollmacht wichtig ist und welche Entscheidungen durch einen Angehörigen gefällt werden dürfen. Insbesondere in der Gesundheitsvorsorge und in Fragen der Pflegebedürftigkeit oder beim ersten Blick einfachen Dingen wie der Postöffnung ist es wichtig, Klarheit zu haben, wer welche Entscheidungen treffen darf. Weder Kinder, noch Eltern oder Ehepartner können sich gegenseitig automatisch vertreten. Jeder Volljährige muss deshalb für den Ernstfall selbst vorsorgen. Mit einer Vorsorgevollmacht lassen sich deshalb viele wichtige Dinge regeln.

Konkrete Formulierungen und Lebenswünsche

Im Anschluss widmete sich Dr. Ulrich Feltkamp, Oberarzt am Kreisklinikum Siegen, den Aspekten, die bei einer Patientenverfügung im Vordergrund stehen. In dieser Willenserklärung wird unter anderem festgelegt, ob und wie in bestimmten Situationen ärztlich gehandelt werden soll. Feltkamp wies darauf hin, dass in der Patientenverfügung möglichst konkrete Formulierungen benutzt werden sollten.  „Formulieren Sie aber auch ganz allgemeine Wertvorstellungen und Lebenswünsche, die Ihren Willen dokumentieren, falls die Patientenverfügung in bestimmten Fällen nicht greift“, empfahl er.

Die Senioren-Service-Stelle  dient gerne als erster Ansprechpartner, wenn Fragen zu Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung bestehen. Die Seniorenbeauftragte Christine Sahm ist im Rathaus Burbach oder telefonisch unter 02736 45-56 sowie per E-Mail an c.sahm@burbach-siegerland.de zu erreichen.

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