Feuerwerkskörper nicht in Kinderhände

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Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände, warnt die Bezirksregierung Arnsberg. Käufer sollten auf CE-Zeichen achten.Foto: Archiv „wirSegen“.

wS/ – Siegen/Arnsberg – Damit das Silvesterfeuerwerk zu einem wirklich schönen Start ins neue Jahr wird, gibt die Bezirksregierung Arnsberg wichtige Hinweise für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist nur in der Zeit  vom 28. Dezember bis zum 31. Dezember erlaubt.
Abgebrannt werden dürfen sie allerdings nur am 31. Dezember und 1. Januar. Doch nur wer die Sicherheitshinweise beachtet und einige Tipps beherzigt, kann in der Silvesternacht verhängnisvolle Unfälle durch Böller, Kracher und Co. vermeiden.

Keine „Mutproben“ eingehen

„Hände weg von Feuerwerkskörpern ohne Zulassung, denn sonst sind am Ende Ihre Hände weg!“, warnt daher Klaus Dreisbach von der Bezirksregierung Arnsberg eindringlich. Die Experten empfehlen, nur solche Feuerwerkskörper zu kaufen, die mit einem CE-Zeichen versehen sind und über eine Zulassungsnummer der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) verfügen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die aufgedruckten Gebrauchsanweisungen unbedingt beachten und vor allem keine „Experimente“ oder Mutproben eingehen.

Unkontrolliert umherfliegende Feuerwerkskörper gefährlich

„Feuerwerkskörper der Kategorie 2 gehören nicht in die Hände von Kindern, und dürfen  nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden. Das Feuerwerk der Kategorie 1 darf nur an Personen ab 12 Jahre verkauft werden“, so Klaus Dreisbach. Für den Gebrauch von so genannten Mehrschussbatterien geben die Experten ebenfalls Tipps: Sie müssen nämlich so aufgestellt werden, dass sie nicht umstürzen können. Einmal angezündet, lassen sie sich nicht mehr stoppen. Unkontrolliert umherfliegende Feuerwerkskörper können zu verhängnisvollen Unfällen führen.

Händlerinnen und Händler, die Fragen zur Aufbewahrung oder zum Verkauf von Silvesterfeuerwerk haben, steht die Bezirksregierung Arnsberg unter folgenden Telefonnummer zur Verfügung: 02931/820.

Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter: www.arbeitsschutz.nrw.de/“ oder unter www.komnet.nrw.de.

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